Änderungsantrag des Haus Drei e.V. zum Zuwendungsantrag vom 05.11.2018, Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.11.2018, Drs. 20-9046 Erneuerung der Kletterwandplatten im August-Lütgens-Park Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Letzte Beratung: 25.04.2019 Bezirksversammlung Ö 8.6
Antragsstellende |
Haus Drei e.V. |
Projekt |
Erneuerung der Kletterwandplatten im August-Lütgens-Park |
Gesamtkosten |
2.975 Euro |
Beantragte Zuwendung (investiv) |
2.975 Euro |
Eigenmittel |
keine |
Projektbeginn |
schnellstmöglich |
ggf. Drittmittel |
keine |
Mittel für baufachliche Prüfung (konsumtiv) |
entfällt |
Bindungsdauer |
10 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
297,50 Euro jährlich |
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 16.04.2019 mit der Drucksache 20-5792.1 vor.
Stellungnahme
Bei der Erneuerung der Kletterwandplatten im August-Lütgens-Park hat sich während der Arbeiten ein unvorhersehbarer Mehraufwand ergeben. Bei der Erstellung der ersten Angebote konnte der Zustand der Unterkonstruktion nicht ausreichend untersucht werden, da die Teile der Stahlkonstruktion direkt unter den Kletterpaneelen nicht zugänglich waren. Um die Kletteranlage nachhaltig und für die Zukunft betriebsfähig zu halten, ist, neben dem Austausch der Kletterpaneele, die Aufarbeitung und Konservierung der Stahlunterkonstruktion zwingend notwendig. Zudem ist eine Versiegelung notwendig, um das Eindringen von Stauwasser zu minimieren und ein Aufquellen der Platten zu begrenzen. Nur durch diese beiden Maßnahmen kann der sichere und nachhaltige Betrieb der Kletteranlage gewährleistet werden.
Für die beschriebenen zusätzlichen Arbeiten fallen Kosten i.H.v. 2.975 Euro an. Der ursprüngliche Antrag wurde bereits mit einer Zuwendung i.H.v. 15.600 Euro beschieden (siehe Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.11.2018, Drs. 20-9046). Somit ergeben sich Gesamtkosten (inkl. der Kosten für die ursprünglich angedachten Arbeiten) i.H.v. 18.575 Euro. Demzufolge könnten zusätzlich 2.975 Euro investiv, mit einer Bindungsdauer von 10 Jahren, zugewendet werden. Dazu müssten zusätzlich konsumtive Abschreibungsmittel i.H.v. 297,50 Euro für 10 Jahre bereitgestellt werden.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den Mehraufwand bei der Erneuerung der Kletterwand im August-Lütgens-Park werden dem Haus Drei e.V. aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv Mittel in Höhe von 2.975 Euro zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 297,50 Euro jährlich bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.
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