Änderungsantrag des Haus Drei e.V. zum Zuwendungsantrag vom 05.11.2018 Erneuerung der Kletterwandplatten im August-Lütgens-Park Beschlussvorlage des Amtes
Antragsstellende |
Haus Drei e.V. |
Projekt |
Erneuerung der Kletterwandplatten im August-Lütgens-Park |
Gesamtkosten |
2.975,00 € |
Beantragte Zuwendung (investiv) |
2.975,00 € |
Eigenmittel |
keine |
Projektbeginn |
schnellstmöglich |
ggf. Drittmittel |
keine |
Mittel für baufachliche Prüfung (konsumtiv) |
entfällt |
Bindungsdauer |
10 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
297,50 € jährlich |
Stellungnahme
Bei der Erneuerung der Kletterwandplatten im August-Lütgens-Park hat sich während der Arbeiten ein unvorhersehbarer Mehraufwand ergeben. Bei der Erstellung der ersten Angebote konnte der Zustand der Unterkonstruktion nicht ausreichend untersucht werden, da die Teile der Stahlkonstruktion direkt unter den Kletterpaneelen nicht zugänglich waren (vgl. Fotos im Änderungsantrag). Um die Kletteranlage nachhaltig und für die Zukunft betriebsfähig zu halten, ist, neben dem Austausch der Kletterpaneele, die Aufarbeitung und Konservierung der Stahl-Unterkonstruktion zwingend notwendig. Zudem ist eine Versiegelung notwendig, um das Eindringen von Stauwasser zu minimieren und ein Aufquellen der Platten zu begrenzen. Nur durch diese beiden Maßnahmen kann der sichere und nachhaltige Betrieb der Kletteranlage gewährleistet werden.
Für die beschriebenen zusätzlichen Arbeiten fallen Kosten i.H.v. 2.975,00 € (vgl. Nachtragsangebot im Änderungsantrag) an. Der ursprüngliche Antrag wurde bereits mit einer Zuwendung i.H.v. 15.600,00 € beschieden. Somit ergeben sich Gesamtkosten (inkl. der Kosten für die ursprünglich angedachten Arbeiten) i.H.v. 18.575,00 €. Demzufolge könnten zusätzlich 2.975,00 € investiv, mit einer Bindungsdauer von 10 Jahren, zugewendet werden. Dazu müssten zusätzlich konsumtive Abschreibungsmittel i.H.v. 297,50 € für 10 Jahre bereitgestellt werden.