2021 Sondernutzungen für Gastro-Betriebe unbürokratisch prolongieren! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.01.2021
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 14.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1572 beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu mit Schreiben vom 11.02.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2:
Der Senat hat bereits am 6. Oktober 2020 beschlossen, dass die Gebührenbefreiung (Verwaltungs- und Benutzungsgebühr) für Sondernutzungen durch Außengastronomie sowie Aktivitäten des Schaustellergewerbes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wird (siehe § 2 Absatz 1 Nummer 22 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen, entsprechend geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen, HmbGVBl. Nr. 52, S. 512).