21-1695.1

2021 Sondernutzungen für Gastro-Betriebe unbürokratisch prolongieren! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.01.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.05.2021
12.05.2021
22.04.2021
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 14.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1572 beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu mit Schreiben vom 11.02.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2:

Der Senat hat bereits am 6. Oktober 2020 beschlossen, dass die Gebührenbefreiung (Verwaltungs- und Benutzungsgebühr) für Sondernutzungen durch Außengastronomie sowie Aktivitäten des Schaustellergewerbes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wird (siehe § 2 Absatz 1 Nummer 22 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen, entsprechend geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen, HmbGVBl. Nr. 52, S. 512).

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 15.04.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Bezirksamt Altona hat unmittelbar nach Beschlussfassung mit der Umsetzung der Prolongierung begonnen. Dabei wurden die im Vorjahr genehmigten Flächen für den Zeitraum ab sofort und bis 31.12.2021 prolongiert. Änderungen/Erweiterungen oder Neunanträge werden dagegen geprüft und dem KUV vorgelegt.

 

Im Stadtteil Sternschanze hat das Bezirksamt die Einhaltung des Beschluss der BV vom 26.05.2011 (Drs. XIX-0225) in das Umsetzungsverfahren mit aufgenommen. Die Gastronomen in diesem Stadtteil sind verpflichtet worden, ab dem 30.04.2021 einen Lageplan mit der erlaubten Außengastronomieflächen von außen gut sichtbar anzubringen. Verstöße werden in separaten Zwangsgeldverfahren geahndet.

 

Das gesamte Prolongationsverfahren wird voraussichtlich in der 3. Aprilwoche abgeschlossen sein.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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