Herr Rieken eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Die Tagesordnung wird aufgrund der kurzfristigen Absage der Referenten unter TOP 4.1 in geändertem Umfang festgelegt.
Keine Wortmeldungen.
Herr Buse erklärt, die Richtigkeit der zur Genehmigung vorliegenden Niederschriften nicht feststellen zu können, weil die Sitzungen zu weit in der Vergangenheit liegen würden.
Entfällt aufgrund einer kurzfristigen Absage durch den Referenten und wird in der kommenden Sitzung nachgeholt.
s. TOP 4.1
Frau Schütt führt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 47 aus. Ziel des Bebauungsplans sei die Umsetzung eines Einzelhandelskomplexes mit Wohnausstattungsbetrieb, Handwerkerhof sowie Geschäften zur Nahversorgung. Zur Implementierung je eines Lebensmittel- und Drogeriemarktes werde eine Umnutzung der bisher als Gewerbegebiet im Einzelhandelsausschluss ausgewiesenen Fläche erfolgen.
Herr Buse erklärt, seine Fraktion begrüße das Bauvorhaben ausdrücklich. Besonders positiv hervorzuheben sei, dass eine Lösung gefunden wurde, die sowohl die alteingesessenen Betriebe berücksichtige als auch die Möglichkeit einer Verbesserung der Nahversorgung biete.
Frau Schütt weist darauf hin, dass die Vorlage sich im Vergleich zur letzten Sitzung nicht verändert habe.
Herr Blumenthal bittet um Vertagung, weil es hinsichtlich der Priorisierung noch Abstimmungsbedarf innerhalb seiner Fraktion gebe. Da im Bereich der Altdeponie keine Bebauung stattfinden werde, schlägt er vor, zugleich die Fläche nördlich der Straße Am Luisenhof aus der Nachrückerliste B2 zu entfernen.
Frau Dr. Hochheim stellt den Antrag vor, der auf den Erhalt der bestehenden Einfamilienhausstruktur abziele. In den letzten Jahren sei in der benannten Gegend eine schleichende Entwicklung in Richtung Mehrfamilienhausbebauung festzustellen, der man durch die Aufstellung eines Strukturerhaltungsplanes entgegen wirken wolle.
Herr Freund führt für seine Fraktion aus, dass die Problematik in der geschilderten Form nicht gesehen werde. Vor dem Hintergrund der diversen anderen im Arbeitsprogramm befindlichen und in der Priorität vergleichswiese deutlich höher anzusiedelnden B-Plan-Verfahren, werde er dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Blumenthal schließt sich seinem Vorredner an. Grundsätzlich sei das Ziel die Schaffung und nicht die Verhinderung von neuem Wohnraum, solange dies nicht ungesteuert passiere. Eine solche Situation sei jedoch aus seiner Sicht bisher nicht erkennbar. Er bittet die Verwaltung um eine kurze Einschätzung hierzu.
Herr Schmitz erläutert, dass die städtebauliche Struktur aus Sicht der Verwaltung bereits im geltenden Bebauungsplan hinreichend verankert sei. Durch die darin enthaltene Vorgabe, lediglich ein-oder zweigeschossig in offener Bauweise bauen zu dürfen, sei eine ausufernde Bebauung kaum zu erwarten.
Herr Schweim bezweifle, dass eine konträre Entwicklung zum bestehenden Bebauungsplan eintreten werde. Angesichts der vielen kleinen Grundstücke vor Ort sei eine zügige Realisierung etwaiger größerer Bauvorhaben ohnehin nicht möglich. Zudem wären aus seiner Sicht die bestehenden rechtlichen Barrieren ausreichend, um große Bauten dort zu verhindern. Er sehe aktuell keinen Handlungsbedarf und auch Beschwerden der Anwohnerschaft seien ihm nicht bekannt.
Frau Dr. Hochheim führt ergänzend aus, dass in der Nordmarkstraße beispielsweise ein kleines Mehrfamilienhaus anstelle eines Einfamilienhauses gebaut worden sei. Diese sich abzeichnende Entwicklung sei auch in Sitzungen des Bauprüfausschusses Kerngebiet Wandsbek thematisiert worden.
Herr Schmitz führt aus, dass mit 1.800 neuen Wohneinheiten pro Jahr im Bezirk Wandsbek das festgeschriebene Ziel erreicht worden sei. Mehrere Behörden seien an der Abstimmung des Wohnungsbauprogrammes beteiligt gewesen. Er bittet den Ausschuss um Zustimmung zum vorliegenden Entwurf.
Frau Dr. Hochheim erklärt mit Verweis auf § 6 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG), dass sie an den Beratungen zu einzelnen Bauprojekten nicht teilnehmen werde und nicht abstimmen werden.
Herr Wasner äußert die Bitte, dass dort, wo von 30 % als Anteil der geförderten Wohnungen die Rede sei, das Wort „mindestens“ davor gesetzt wird. Dies biete mehr Flexibilität in der Ausgestaltung und gebe das erklärte Ziel der Koalition besser wieder.
Herr Schmitz erklärt, diese Änderung entsprechend zu übernehmen.
Herr Menke verneint die Nachfrage von Herrn Buse, ob angesichts dieser redaktionellen Änderung eine erneute Beteiligung der Behörden erforderlich werde.
Herr Behrens äußert sich kritisch darüber, dass im Programm keine Konkretisierung zur Frage des geförderten Wohnungsbaus und keine genauen Zahlen zur WA-Bindung enthalten seien. Deshalb werde seine Fraktion dem Entwurf nicht zustimmen.
Herr Sachse wird beim Betreten des Sitzungsraumes von Herrn Rieken auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes hingewiesen. Da er keinen Mund-Nase-Schutz trägt und auch keine ärztliche Befreiung von der Pflicht vorlegen kann, ist die weitere Teilnahme an der Sitzung nicht möglich, wie Herr Rieken ihm im Anschluss zur Abstimmung zu TOP 6.1 erklärt. Herr Sachse verlässt die Sitzung.
Herr Schmitz erklärt, dass die Milieugebiete Bereiche umfassen würden, die in einem Bericht der damligen Baubehörde in den 1980er Jahren als schützenswert eingeordnet worden seien. Es handele sich hierbei nicht um eine städtebauliche Erhaltungsverordnung und habe keinen rechtlich bindenden Charakter. Im Bezirk Wandsbek seien beispielsweise Teile von Marienthal und Volksdorf sowie die Wandsbeker- Gartenstadt als Milieugebiete benannt worden.
Herr Blumenthal fragt, ob sich die Milieugebiete im Laufe der Zeit verändert hätten bzw. ob eine Anpassung des Berichts erfolgt sei.
Herr Schmitz antwortet, dass dieser Bericht seitens der Fachbhörde einmalig erfolgt und nicht fortgeführt worden sei. Die aktuellen Entwicklungen würden heutzutage ggf. durch die Festlegung von städtebaulichen Erhaltungsbereichen berücksichtigt werden. Der Bericht zu den Milieugebieten stelle dabei lediglich eine Orientierungshilfe dar.
Herr Wasner dankt für die Ausführungen und schlägt vor, diese an den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft zur Kenntnis zu überweisen. Die Information sei bei der Neuordnung der Nebenflächen von Interesse.
Herr Blumenthal regt an, die Wandsbeker Milieugebiete auf der Internetseite des Bezirksamtes abzubilden.
Herr Schmitz führt aus, dass die Milieugebiete über das Geoportal Hamburg abrufbar seien. Die dazugehörigen Berichte stünden dagegen nicht im Internet zur Verfügung. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Bezirksamtes könne angesichts der Vielzahl anderer Aufgaben lediglich mit einer geringen Priorität verfolgt werden.
Frau Schütt führt aus, dass die Evokation besonders geschützter Wohngebiete für eine Teilfläche des Hospitals zum Heiligen Geist aufgehoben werde, damit die Fläche bestandsorientiert mit der vorhandenen Nutzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden könne.
Herr Buse hält dies für sinnvoll und fügt hinzu, dass auch die Dreiecksfläche östlich der Alten Landstraße, südlich der Straße Hinsbleek, in das Plangebiet aufgenommen werden sollte. Die Fläche werde derzeit als Parkplatz genutzt und es sei unklar, ob sie für eine Bebauung infrage komme.
Frau Schütt erklärt, die Fläche sei nicht in die Überlegungen eingeflossen, da sie unbebaut sei und auch so bleiben solle.
Herr Wasner befürwortet grundsätzlich die von der Verwaltung beabsichtigte Ergänzung des Plangebiets. Zusätzlich sei er dafür, dass die vorgeschlagene Aufnahme der Dreiecksfläche geprüft werde und das Ergebnis dem Ausschuss vorgestellt werde.
Frau Schütt sagt zu, eine mögliche Aufnahme der Dreiecksfläche zu prüfen.
Frau Schütt verweist auf die Ausführungen der Verwaltung in der letzten Sitzung und führt aus, dass die letzten offenen Fragen mit einer dem Bezirksamt vorliegenden Stellungnahme der SAGA geklärt seien. Diese werde im Nachgang zur Sitzung an die Ausschussmitglieder und den Bezirklichen Seniorenbeirat weitergeleitet.
Herr Hurtz bittet darum, dass die Eingabe in der kommenden Sitzung erneut behandelt wird, um Gelegenheit zu haben, auf die Stellungnahme der SAGA eingehen zu können.
Herr Wasner bekräftigt dies. Eine finale Behandlung könne erst vorgenommen werde, wenn dem Ausschuss sämtliche Informationen dazu bekannt seien.
Herr Schweim unterstützt es ebenfalls, wenn das Thema in der nächsten Sitzung behandelt werde.
Frau Schütt führt vertiefend aus, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeichen der derzeitigen Pandemie stehe. Ziel sei die Durchführung einer Präsenzveranstaltung vor Ort, bei der - vergleichbar einer Sprechstunde - Senior:innen termingebunden an zwei bis drei Nachmittagen Gelegenheit hätten, ihre gesammelten Fragen vorzutragen. An dem Termin wären Mitarbeitende des Fachamtes sowie der SAGA zugegen. Parallel solle es auch eine Onlinebeteiligung geben. Oberste Priorität habe der Schutz der besonders gefährdeten Gruppe der älteren Menschen, die von den Planungen betroffen seien.
Herr Hurtz erkundigt sich, ob als Sprechstunde Einzelgespräche zu verstehen seien. Außerdem fragt er, ob diese Form der Beteiligung eine hybride Veranstaltung ersetzen solle.
Frau Schütt erklärt, dass die organisatorische und terminliche Ausgestaltung noch nicht im Detail festgelegt sei. Aus Informationszwecken sei aber beispielsweise beabsichtigt, die Pläne zum Bauvorhaben in der Seniorenanlage auszuhängen und Informationsflyer an die Bewohner:innen zu verteilen.
Herr Behrens lobt und unterstützt das Bemühen der Verwaltung, eine pandemieschutzgerechte Beteiligung zu realisieren. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Öffentliche Plandiskussion in gewohnter Art im Januar kommenden Jahres stattfinden könne.
Herr Schmitz weist darauf hin, dass die zweite Verschickung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein veröffentlicht worden sei. Das Fachamt sei damit befasst, insbesondere mit Blick auf die grenznahe Siedlungsentwicklung zum Programm Stellung zu nehmen.
Herr Schweim bittet darum, den Link zum Landesentwicklungsplan S-H an die Ausschussmitglieder weiterzuleiten.
Frau Dr. Hochheim spricht das Schreiben der Stadtteilkonferenz zum Bebauungsplanverfahren Jenfeld 29 - Bekkamp an, welches die Fraktionen sowie die Verwaltung im Vorwege zur Sitzung erhalten hätten.
Frau Schütt erklärt, dass die Vorstellung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die nächste Sitzung des Planungsausschusses beabsichtigt sei. Die erwähnte Stellungnahme werde ebenfalls dabei sein.
Es werden keine Themen für die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Keine Wortmeldungen.