21-2338

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2021

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 13.04.2021 Planungsausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

Wie in den vergangenen Jahren wird der Entwurf zum Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2020 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Das Arbeitsprogramm stellt eine Übersicht über festgestellte, im Verfahren befindliche, einzuleitende und zukünftig mögliche Planverfahren dar. Der Planungsausschuss wird vor Aufstellung neuer Pläne im Einzelfall gesondert befasst. Die einer jeweiligen Liste (A-C) neu zugeordneten Planverfahren sind unterstrichen dargestellt.

 

Im Jahr 2020 wurden sechs Bebauungsplanverfahren (Jenfeld 23 1. Änderung, Jenfeld 29, Steilshoop 11, Steilshoop 12, Steilshoop 3 (3. Änderung), Wandsbek 56 (2. Änderung)) einge-leitet. Zwei weitere Bebauungspläne (Rahlstedt 137, Rahlstedt 138) liegen dem Planungsaus-schuss zur Einleitung vor.

 

Durch die neu eingeleiteten und bereits länger laufenden, in der Regel mehrjährigen Bebau-ungsplanverfahren werden die vorhandenen Kapazitäten im Fachamt Stadt- und Land-schaftsplanung zurzeit voll gebunden. Darüber hinaus werden Kapazitäten im Zuge der Um-setzung städtebaulicher Verträge bzw. Durchführungsverträge über den Zeitpunkt der Fest-stellung der Bebauungspläne hinaus gebunden (vgl. Liste A.2). Auch die Begleitung von Be-bauungsplanverfahren der BSW zur Umstellung alten Planrechts (besonders geschützte Wohngebiete) bindet in gewissem Umfang Kapazitäten im Fachamt.

 

Inhaltlich wurde und wird in der Bebauungsplanung dem Wohnungsbau weiterhin Vorrang eingeräumt. Die zur Einleitung vorgeschlagenen Pläne (B.1-Liste) spiegeln dies wider. Insbe-sondere zu den Verfahren der B.1-Liste wird die Verwaltung in der Sitzung ausführen. Es wird eine große Anzahl neuer Verfahren vorgeschlagen, die im Rahmen der vorhandenen Kapazi-täten nur dann in 2021 zur Einleitung geführt werden können, wenn bereits laufende Verfahren im Lauf des Jahres abgeschlossen werden. Grundsätzlich kann eine Aufnahme der vor-geschlagenen Verfahren in die B.1-Liste damit die Voraussetzung schaffen, eine mögliche Verfahrenseinleitung auf verlässlicher Grundlage vorzubereiten und bei entsprechender Pro-jektreife zu gegebener Zeit vorzunehmen. Auf Grund der aktuellen Situation besteht jedoch keine Gewähr, dass sämtliche Verfahren der B.1-Liste tatsächlich eingeleitet werden können.

Die tatsächliche Einleitung der Verfahren hängt von Voraussetzungen und Bedingungen ab, die nicht immer allein durch die Verwaltung herbeigeführt bzw. gestaltet werden können. Ins-besondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahren hängt der mögliche Fortschritt entscheidend von der Mitwirkung der Vorhabenträger ab. Deshalb können sich auch Verän-derungen im Arbeitsprogramm ergeben und sowohl neue Verfahren hinzutreten, als auch vorgesehene sich verschieben. Die Verwaltung wird den Ausschuss bei Bedarf entsprechend unterrichten.

 

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,

- dem Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2021 zuzustimmen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2021 (Entwurf)  

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