Bebauungsplanverfahren Steilshoop 3 (Änderung) - Schwarzer Weg/Hermann-Buck-Weg - Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 29.05. bis 12.06.2020
Durch die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans Steilshoop 3 können die bisher als oberirdische Bahnflächen festgesetzten Flächen mit dem Entfall des Trassenbedarfs an dieser Stelle entsprechend der angrenzenden Gewerbegebietsfestsetzung planungsrechtlich gesichert werden und u.a. städtischen Bedarfsträgern (Stadtreinigung und freiwillige Feuerwehr), sowie weiteren Gewerbebetrieben als dauerhafte Standorte angeboten werden. Die aktuelle Nutzung im Süden des Planänderungsgebiets als öffentliche Grünfläche/Parkanlage kann in diesem Zusammenhang ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden.
Vom 29. Mai 2020 bis zum 12. Juni 2020 hat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eine Online-Beteiligung zum Bebauungsplanänderungsverfahren stattgefunden. Die Seiten zu diesem Verfahren wurden in Bauleitplanung Online in dieser Zeit mindestens 194 Mal durch unterschiedliche Nutzer/innen aufgerufen. Nutzer/innen, die angeben, dass ihr Zugriff nicht erfasst werden soll, werden dabei nicht mitgezählt.
Die Inhalte der insgesamt 11 eingegangenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Anlage wiedergegeben.
Die Einwender kritisierten insbesondere die drohende Kündigung der bisherigen Pachtverträge der Gewerbetreibenden im Gebiet.
Folgende Themen wurden in den Stellungnahmen u.a. beschrieben:
Mit den im Planänderungsgebiet ansässigen Betrieben wird der für die Vergabe von städtischen Grundstücken zuständige Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zeitnah Gespräche führen.
Die Umsetzung einer damals vorgesehenen die Hochbahntrasse begleitenden grünen Wegeverbindung soll nach Abstimmung mit der für das Landschaftsprogramm zuständigen Fachbehörde nicht mehr erfolgen. Diese stünde zudem in Konkurrenz zu den Flächenbedarfen der Gewerbebetriebe und der städtischen Bedarfsträger. Das Landschaftsprogramm wird parallel zum Bebauungsplanänderungsverfahren entsprechend geändert.
Artenschutzrechtliche Belange stehen einer Umsetzung der vorgesehen Bebauungsplanänderung nicht entgegen. Weitere Punkte das Bebauungsplanänderungsverfahren betreffend wurden nicht vorgebracht.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanänderungsverfahren fortgeführt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Fortführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens zuzustimmen.