Frau Riebe eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Keine Wortmeldungen.
Frau Dr Hochheimfragt, ob die in der vergangenen Sitzung von ihr erbeteneErgänzung in die Niederschrift aufgenommenwurde.
Herr Lück bejaht dies und verliest den ergänzten Satz.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 23.09.2025 einstimmig.
Der Referentenvortrag konnte krankheitsbedingt nicht stattfinden und wird voraussichtlich in der Sitzung am 24. Februar 2026 nachgeholt.
Frau Nocella stellt die Vorlage vor.
Herr Blumenthal lobt den aus seiner Sicht guten ersten Entwurf, an dem noch gewisse Themen, wie bspw. die Verteilung der Geschossigkeit und die Grünstruktur weiterzuentwickeln seien. Die eingereichten Beiträge würden hierfür eine gute Grundlage liefern.
Frau Dr. Hochheim erkundigt sich nach der Anzahl der Stellplätze. Des Weiteren bittet sie um eine Einschätzung zur Maßstäblichkeit der vorgesehenen Bebauung in der Ziethenstraße, da dieser Punkt kritisch in einigen Beiträgen thematisiert worden sei. Sie verknüpft ihre heutige Zustimmung mit der Erwartung, dass im weiteren Verfahren die von ihr angesprochenen Themen noch verträglich gelöst werden.
Frau Nocella antwortet, dass die dargelegte Planung den aktuellen Sachstand des Projekts abbilden würde. Die Geschossigkeit sei nach Wahrnehmung der Verwaltung vor allem im Rahmen der Bebauung am Holstenhofweg diskutiert worden, verbunden mit der Anregung, eine höhere Bebauung auf der Bahnseite zu erwägen. Es sei noch eine gutachterliche Prüfung u.a. der Aspekte wie Lärmschutz, Belichtung sowie Besonnung vorgesehen. Hinsichtlich der privaten Stellplätze stehe die Verwaltung mit der steg in Kontakt, die als Projektentwicklerin im Auftrag des Landesbetriebs für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) fungiert. Ein angemessener Umfang an Stellplätzen werde angestrebt.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
Frau Nocella erläutert die Vorlage.
Frau Dr. Hochheim beklagt die Leerstände auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Brauhausstraße) und plädiert dafür, auch dort eine städtebauliche Entwicklung vorzusehen. Des Weiteren erkundigt sie sich nach dem Zeitplan, da der Vorhabenträger dem Vernehmen nach den Baubeginn bereits für das Jahr 2027 anstrebe und eine zügige Realisierung für das Projekt offenkundig von Bedeutung sei.
Frau Nocella führt aus, dass eine städtebauliche Entwicklung auch dort wünschenswert wäre undsei, auch auf der Nordseite der Wandsbeker Chaussee ein eigenes vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
In Bezug auf das aktuell zur Beratung vorliegende Bebauungsplanverfahren und einen etwaigen Baustart noch im Jahr 2027 erklärt sie, dass dies eine äußerst ambitionierte Absicht des Vorhabenträgers sei, die derzeit nicht als gesichert betrachtet werden könne. Gleichwohl sei die Verwaltung bestrebt, eine zügige Durchführung des Planverfahrens zu gewährleisten.
Herr Menke bekräftigt, dass die Verwaltung bestrebt sei, das Verfahren so zügig wie möglich zu betreiben. Allerdings seien u.a. auch erforderliche Gutachten einzuholen und nach der Schaffung des Planrechts Baugenehmigungen zu erteilen, die jeweils eigene Zeiterfordernisse bedingen. Insbesondere bei umfangreicheren Verfahren sei der zeitliche Aufwand nicht zu unterschätzen.
Herr Behrens äußert, dass die geringe Teilnahme an der Öffentlichen Plandiskussion für ihn überraschend gewesen sei – gerade vor dem Hintergrund der zentralen Bedeutung des Projekts für Wandsbek. Insgesamt bewerte er das Bebauungsplanverfahren positiv und spricht sich für die Fortführung aus.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig zu.
Frau Dr. Hochheim betont, dass nach eingehender Prüfung ihre Fraktion dem Entwurf zustimmen werde. Gleichwohl werde sehr genau auf die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Planverfahren zu achten sein. Ein Anliegen bestehe darin, auch die Belange des Handwerks angemessen zu berücksichtigen.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt dem Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2026 mehrheitlich zu bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Herr Menke stellt die Vorlage vor.
Herr Wasnerbeantragt angesichts der besonderen regionalen und fachlichen Relevanz des Themas, die Vorlage kenntnishalber in den Regionalausschuss Walddörfer sowie in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) zu überweisen.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis und überweist die Mitteilung in den Regionalausschuss Walddörfer sowie in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz m.d.B. um jeweilige Kenntnisnahme.
1.) Energiefachplan, vereinfachte Prüfung nach BUKEA-Maßgaben
Frau Nocella stellt die Handlungsempfehlung zur Wärmeversorgung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) vor. Demzufolge werde die Nah- und Fernwärme unter Berücksichtigung aller Aspekte als die regelhaft beste Wärmeversorgung eingestuft. Angesichts dieser fachlichen Einordnung werde die Erstellung eines gesonderten Energiefachplans – die gegenwärtig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren bei größeren Bauvorhaben durchzuführen ist (vgl. Beschluss zu Drs.-Nr. 21-1638.1) – bei entsprechend gesichertem Anschluss seitens der Fachbehörde als entbehrlich angesehen.Sie rät deshalb dazu, bei zukünftigen Vorhaben auf den Energiefachplan zu verzichten, sofern ein Nah- und Fernwärmenetz anliegt und der Vorhabenträger einen Anschluss vornimmt. Dies würde das Verfahren spürbar vereinfachen, da die Beauftragung aufwändigerGutachten wegfallen würde.
Herr Wasner dankt für die Erläuterung, die nach seinem Dafürhalten sehr plausibel sei. Er spricht sich dafür aus, eine entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen.
Herr Ernst begrüßt es, wenn die Verwaltung durch einen solchen Schritt entlastet werde. Gleichzeitig hinterfragt er, inwiefern ökonomische Aspekte in die Prüfung der Fachbehörde eingeflossen seien. Es würde nicht jedes Wärmenetz mit erneuerbaren Energien betrieben, auch sei der CO2-Preis zu beachten.
Herr Heins spricht sich für die angestrebte Vereinfachung des Verfahrens aus. Es sei nicht immer nötig, einen Anschlusszwang festzusetzen. Der Ausschuss könne ggf. im Lichte geänderter energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen auch abweichende Entscheidungen treffen.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss beschließt den folgenden Spontanantrag einstimmig:
„In Weiterentwicklung der Drs. 21-1638.1 kann bei Bebauungsplanverfahren mit über 150 Wohneinheiten und einer Geschossflächenzahl von 0,8 bei Vorliegen eines Nah- oder Fernwärmenetzes und der Anschlussabsicht des Vorhabenträgers von weiteren Prüfungen zur Wärmeversorgung abgesehen werden.“
siehe Beschlussvorlage Drs.-Nr. 22-2905
siehe TOP 6.1
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Keine Wortmeldungen.