Bebauungsplanverfahren Wandsbek 88 - Ziethenstraße - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 10.11.2025 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Letzte Beratung: 06.01.2026 Planungsausschuss Ö 5.1
Durch den Bebauungsplan Wandsbek 88 sollen die Flächen der Lagegunst entsprechend baulich besser ausgenutzt werden. Es bieten sich aufgrund der räumlichen Nähe zu der zukünftigen S4- Bahnstation Holstenhofweg Entwicklungspotentiale insbesondere für den dringend benötigten Wohnungsbau.Ferner soll der südwestlich im Plangebiet gelegene Teich planerisch berücksichtigt werden.
Am 10. November 2025 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Plandiskussion stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 50 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen.
Insbesondere wurden u. a. folgende Punkte im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion angesprochen:
Zusätzlich bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 03. November bis 14. November 2025 die Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online einzusehen und Beiträge abzugeben.Die Inhalte der insgesamt 27 eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die schriftlich eingegangenen Beiträge der Öffentlichkeit sind mit entsprechendem Inhalt überwiegend in der öffentlichen Plandiskussion vom 10. November 2025 bereits vorgetragen und behandelt worden. Neu vorgebrachte Inhalte beziehen sich vor allem auf vorgetragene mögliche Auswirkungen auf bestehende Immobilienwerte und damit verbundene Entschädigungsansprüche, die Reihenfolge der Bauphasen und deren Folgen für die Umgebung (z. B. den Schulweg), Fragenzur Ausführungsplanung sowie ergänzende Hinweise auf Umwelt- und Klimaschutzaspekte.Zudem wurden u.a. Vorschläge zu Mobilitätsangeboten und Fahrradstellplätzen, Hinweise zur Erweiterung der Grünflächen, mögliche Einwirkungen des benachbarten Gewerbes auf das Plangebiet sowie der Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand vorgebracht.
Viele der vorgebrachten Aspekte werden im weiteren Verfahren auch im Rahmengutachterlicher Untersuchungen vertieft betrachtet. Das städtebauliche Entwicklungskonzept sowie die sich daraus ergebenen Festsetzungen des Planentwurfs werden auf Grundlage der Erkenntnisse sachgerecht weiterentwickelt und konkretisiert. Die Ausgestaltung der Bauphasen sowie die Ausführungsplanung sind jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die hierfür erforderliche Koordination und Planung werden außerhalb des Verfahrens zu erfolgen haben.
Das städtebauliche Konzept wird zudem mit den Planungen der Deutschen Bahn abgestimmt, sodass sich daraus ebenfalls noch Anpassungen am Konzept ergeben können; darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die S-Bahn-Planung und die innerhalb des Plangebietes vorgesehene Baustelleneinrichtungsfläche selbst bereits Auswirkungen, wie beispielsweise notwendige Baumfällungen auf den Bestandsflächen, haben kann. Dies wird im gegenständigen Planfeststellungsverfahren entsprechend berücksichtigt.
Gegen eine negative Auswirkung der Planung auf bestehende Immobilienwerte spricht, dass die Plangebietsfläche bereits nach bestehendem Planrecht überbaut werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die benachbarte Wohnbebauung durch die mit der Planung vorgesehenen ergänzenden Nutzung insgesamt profitiert,zumal sich die Lagegunst im Umfeld der zukünftigen S-Bahnhaltestelle für das gesamte Umfeld verbessern wird.
Zum Teil umfassen die Stellungnahmen Ideen und Vorschläge für das Plangebiet, die nicht mit den Instrumenten des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) umsetzbar sind. Soweit die vorgenannten Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden diese entsprechend im weiteren Verfahren geprüft.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
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