Herr Fischer informiert, dass für die Wartung und Reinigung der Grabenverrohrung in Teilen der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) und in Teilen das Bezirksamt Wandsbek zuständig seien.
Vor diesem Hintergrund, müsste das Petitum insofern angepasst werden, dass beiden Stellen in die Pflicht genommen würden.
Der Antragsteller erklärt sich einverstanden mit einem Änderungsvorschlag von Herrn Buttler, sodass über folgendes geänderte Petitum abgestimmt wird:
„
1.) Der LIG, das Bezirksamt Wandsbek sowieggf. zuständige Anlieger werden beauftragt,die Grabenverrohrung in der Weidkoppelregelmäßig zu reinigen. Dies betrifftinsbesondere den Abschnitt von RG1618 bis RG 1525.
2.) Eine technische Überprüfung des gesamten Entwässerungssystems in der Weidkoppel, einschließlich der Abschnitte DN 300 und DN 250, soll durchgeführt werden, um die Leistungsfähigkeit und den Zustand der Anlagen sicherzustellen.“
Ergebnis:
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließt den Antrag einstimmig in geänderter Form (s.o.).
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne nimmt Kenntnis.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne nimmt Kenntnis.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne nimmt Kenntnis und bittet Herrn Lengnick (PK 36) sich zu erkundigen, ob es Daten zur Entwicklung bzw. zum Betrieb von E-Ladestationen für den Zeitraum der vergangenen zwei Jahre gibt, auf die das PK 36 Zugriff habe und die ggf. dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden können.