Zukünftige Nutzung des ehemaligen Geländes einer Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 eine unendliche Geschichte? Kleine Anfrage v. 31.01.2022
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Welche zukünftige Nutzung wird auf dem ehemaligen Gelände der Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 entstehen?
Der Betrieb der ehemaligen Druckerei wurde 2011 eingestellt. Nach einem Bauantrag 2019 erfolgte der Abriss der Gebäude. Das Grundstück in der Gemarkung Meiendorf besteht aus mehreren Flurstücken und hat eine Größe von insgesamt 51 236 m². Es befindet sich nach Kenntnis der zuständigen Behörde seit dem 3. Mai 2018 in Privatbesitz. Am 12.November 2012 ging das Grundstück aufgrund einer Auflassung in den Besitz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über, aus der das Grundstück in das derzeitige Privateigentum vererbt wurde. Da es sich um eine natürliche Person handelt, die nach der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dem Datenschutz unterliegt, kann die zuständige Behörde keine Nennung vornehmen.
Das Gelände liegt im Bebauungsplan Rahlstedt 28 und ist als Gewerbegebiet ausgewiesen (GE IV, GRZ 0,6, GFZ 2,0). Der Senat und das Bezirksamt Wandsbek suchen dringend freie Gewerbeflächen und mussten daher schon ein zusätzliches kommunales Gewerbegebiet in einem Landschaftsschutzgebiet in Rahlstedt schaffen.
Am 11.05.2012 wurde seitens des Bezirksamtes Wandsbek erstmalig mit einem Vertreter des aktuellen Eigentümers über die Fläche gesprochen.
Es wäre daher im Sinne des Senates und des Bezirkes, dass hier wieder Gewerbebetriebe angesiedelt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 11.02.2022
Bezirksamt Wandsbek:
Der letzte Termin fand am 26.01.2018 statt, als es um die Ansiedlung der Feuerwehr ging. Dabei war die Zukunft der Druckerei jedoch kein Thema.
Bezirksamt Wandsbek:
Für Fragen einer plangemäßen gewerblichen Nutzung des Grundstückes steht das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Hamburg Invest wird als Vermarktungspartner nur hinzugezogen, wenn dies vom Eigentümer gewünscht wird. Die Fläche und die damit verbundene Thematik ist Hamburg Invest aber bekannt.
Bezirksamt Wandsbek:
Es handelt sich nicht um ein städtisches Grundstück. Die zulässige Nutzung privater Gewerbegrundstücke obliegt grundsätzlich deren Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. den sonstigen Verfügungsberechtigten.
Bezirksamt Wandsbek:
Zentraler Ansprechpartner für Gewerbeflächen ist die Hamburg Invest. Etwaige gewerbliche Anfragen werden weitergeleitet und dort erfasst.
Bezirksamt Wandsbek zu 6. a. und b.:
Die Frage der grundsätzlichen Verfügbarkeit des Grundstückes ist zwischen dem/den Nutzungsinteressenten und der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer zu klären. Zu Fragen, die die Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek betreffen, steht das Bezirksamt anlassbezogen auch zeitnah für Gespräche zur Verfügung; siehe auch Antwort zu Frage 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Für das Grundstück liegt jederzeit ausnutzbares gewerbliches Planrecht nach dem Bebauungsplan Rahlstedt 28 bereits vor; planabweichende Zielsetzungen des Bezirksamtes bestehen nicht. Im Übrigen siehe Antworten zu den Fragen 4. und 6.
keine Anlage/n
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