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Zukünftige Nutzung des ehemaligen Geländes einer Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

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08.12.2021
Sachverhalt

 

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Welche zukünftige Nutzung wird auf dem ehemaligen Gelände der Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 entstehen?

Der Betrieb der ehemaligen Druckerei wurde 2011 eingestellt.

Nach einem Bauantrag 2019 erfolgte der Abriss der Gebäude.

Das Grundstück in der Gemarkung Meiendorf besteht aus mehreren Flurstücken und hat eine Größe von insgesamt 51 236 m². Es befindet sich nach Kenntnis der zuständigen Behörde seit dem 3. Mai 2018 in Privatbesitz. Am 12.November 2012 ging das Grundstück aufgrund einer Auflassung in den Besitz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über, aus der das Grundstück in das derzeitige Privateigentum vererbt wurde.

Da es sich um eine natürliche Person handelt, die nach der Verordnung (EU)

2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dem Datenschutz unterliegt, kann die zuständige Behörde hier keine Nennung vornehmen.

Das Gelände liegt im Bebauungsplan Rahlstedt 28 und ist als Gewerbegebiet ausgewiesen (GE IV, GRZ 0,6, GFZ 2,0).

Der Senat und das Bezirksamt Wandsbek suchen dringend freie Gewerbeflächen und mussten daher schon ein zusätzliches kommunales Gewerbegebiet in einem Landschaftsschutzgebiet in Rahlstedt schaffen.

Am 11.05.2012 wurde seitens des Bezirksamtes Wandsbek erstmalig mit einem Vertreter des aktuellen Eigentümers über die Fläche gesprochen.

Es wäre daher im Sinne des Senates und des Bezirkes, dass hier wieder Gewerbebetriebe angesiedelt werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, dem Regionalausschuss Rahlstedt mitzuteilen, welche Aktivitäten es im Bezirksamt und in der zuständigen Fachbehörde gibt, damit am Barkkoppelweg 61 wieder Gewerbebetriebe angesiedelt werden können.

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n