Zukünftige Nutzung des ehemaligen Geländes einer Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 Kleine Anfrage vom 11.05.2020
Mit Drucksache 21/18127 vom 30.08.2019 wurde das ehemalige Gelände der Druckerei wie folgt beschrieben: Das in Rede stehende Grundstück in der Gemarkung Meiendorf besteht aus mehreren Flurstücken und hat eine Größe von insgesamt 51 236 m². Es befindet sich nach Kenntnis der zuständigen Behörde seit dem 3. Mai 2018 in Privatbesitz. Am 12.November 2012 ging das Grundstück aufgrund einer Auflassung in den Besitz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über, aus der das Grundstück in das derzeitige Privateigentum vererbt wurde.
Da es sich um eine natürliche Person handelt, die nach der Verordnung (EU)
2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dem Datenschutz unterliegt, kann die zuständige Behörde hier keine Nennung vornehmen.
Das Gelände liegt im Bebauungsplan Rahlstedt 28 und ist als Gewerbegebiet ausgewiesen (GE IV, GRZ 0,6, GFZ 2,0).
Der Senat und das Bezirksamt Wandsbek suchen dringend freie Gewerbeflächen und mussten daher schon ein zusätzliches kommunales Gewerbegebiet in einem Landschaftsschutzgebiet in Rahlstedt schaffen.
Es wäre daher im Sinne des Senates und des Bezirksamt Wandsbek, dass die jetzt freie Gewerbefläche kurzfristig wieder von Gewerbebetrieben genutzt werden könnte.
Für die Gespräche mit Interessenten für Gewerbeansiedlungen und den Bauherren von Gewerbeflächen steht im Bezirksamt Wandsbek die Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Auch der Bezirksamtsleiter und die Stadtplanung des Bezirkes sind an einer schnellen Nutzung von Gewerbeflächen interessiert. Dies wurde an der schnellen Umsetzung des kommunalen Gewerbegebietes, auf Weisung des Senates, bereits eindrucksvoll bewiesen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 20.05.2020
Bezirksamt Wandsbek:
Am 11.05.2012 wurde seitens des Bezirksamtes Wandsbek erstmalig mit einem Vertreter des aktuellen Eigentümers über die Fläche gesprochen. In der Folge wurden in Terminen und Telefonaten unterschiedliche gewerbliche Nutzungsalternativen erörtert.
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, siehe Antwort zu Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Fläche ist Bestandteil der fachbehördlichen Gewerbedatenbank und damit dem Bezirksamt und den zuständigen Fachbehörden als Potenzial bekannt.
Bezirksamt Wandsbek:
Mit Bü.Drs. 21/8486 erfolgt die flächenbezogene Wirtschaftsförderung ausschließlich über die Hamburg Invest. Flächenanfragen, die die bezirkliche Wirtschaftsförderung erreichen, werden an die Hamburg Invest weitergeleitet und dort bearbeitet.
In den vergangenen Wochen wurden keine Flächenanfragen an den Bezirk gerichtet.
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Nutzung kann nur dem aktuellen Planrecht entsprechend erfolgen.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Verwaltung hat bisherige Nachfragen, ob an dieser Stelle auch Wohnungsbau möglich sei, mit Nein beantwortet.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Trotz des weiterhin anhaltenden Wohnungsbedarfs besteht auch nach der Feststellung des Bebauungsplans Rahlstedt 131 für das länderübergreifende Gewerbegebiet weiterhin Bedarf für eine Nutzung solcher, derzeit freier Gewerbefläche durch Gewerbebetriebe im Bezirk Wandsbek.
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