22-1541

Zeitplan und Stand der Umsetzung zum neuen Nahversorgungszentrum in Steilshoop Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.1

Sachverhalt

Im Juni 2024 wurde der Siegerentwurf des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes für das neue Nahversorgungszentrum in Steilshoop vorgestellt. Der Siegerentwurf greift die Baustruktur auf und möchte einen positiven Impuls für das neue Zentrum für die Mitte Steilshoops setzen. Es soll neben der Nahversorgung zwei neue Plätze schaffen und 350 neue, moderne Wohnungen. Als nächste Schritte sind ein Sanierungs- und Durchführungsvertrag zwischen Bezirksamt und Eigentümerin des EKZ sowie die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, um die Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse voranzutreiben, geplant.

Viele Steilshooperinnen und Steilshooper fragen sich, wie der aktuelle Sachstand des Prozesses ist. Vor allem die verbliebenen Geschäftsbetreiber im EKZ benötigen Planungssicherheit (vgl. auch Interview des Bezirksamtsleiters Herrn Ritzenhoff in der MOPO vom 09.01.2025). Nach der Antwort des Senates auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 23/176) ist es bislang nochzu keinem Durchführungs- und Sanierungsvertrag gekommen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

1. Der Bezirksamtsleiter möge sich um eine zeitnahe Fertigstellung des Sanierungs- und Durchführungsvertrages mit dem Eigentümer des EKZ Steilshoop bemühen.

2. Die Bezirksversammlung ist über den aktuellen Sachstand zum EKZ Steilshoop zu informieren, vor allem in Hinblick auf folgende Fragestellungen:

a.Welche Probleme verhindern aktuell eine Fertigstellung des Sanierungs- und Durch-

hrungsvertrages?

b. Welche Auswirkungen hat dies auf den weiteren zeitlichen Ablauf des Bebauungsplanverfahrens?

c. Wie wird gesichert, dass die Ärzte, Geschäfte und Mieter bleiben können?

d. Wie werden aktuelle Meldungen zu Missständen im und um das EKZ Steilshoop, die das Bezirksamt erreichen, bis zur Sanierung behandelt?

3. Der Bezirksamtsleiter möge spätestens bis zum 25. November 2025 die Bezirksversammlung und den Planungsausschuss erneut über den aktuellen Stand zum Sanierungs- und Durchführungsvertrag mit dem Eigentümer des EKZ Steilshoop berichten

Bera­tungs­reihen­folge
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Steilshoop

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