22-0459.1

Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt? Auskunftsersuchen vom 04.11.2024

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Mit der Drucksache 22-0171 und dem Schreiben der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wurde der Bau und die Inbetriebnahme eines Interimsstandortes der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach SOG im Rahlstedter Grenzweg 5-7 erläutert.

 

Bei der Erläuterung der sozialen Infrastruktur wurde nicht berücksichtigt, dass dieser Standort sich neben 7 anderen Standorten befindet mit insgesamt 1.200 Plätzen (Neuer Höltigbaum 4 Plätze 560, Neuer Höltigbaum 4 Plätze 40, Sieker Landstraße 61a, 61b Plätze 270, Sieker Landstraße 11 Plätze 56, Sieker Landstraße11a-e Plätze 120, Stapelfelder Straße 7 48, Stapelfelder Straße 7 Plätze 30 für die öffentlich-rechtliche Unterkunft).

Diese 7 öffentlich-rechtliche Unterkünfte mit 1.200 Plätzen befinden sich auf einer Strecke von 1.000m Entfernung und damit ungewöhnlich dicht zusammen

 

Über die neuen 3 Zelte an der Stapelfelder Straße 7 wurde die Mitglieder der Bezirksversammlung Wandsbek am 30.10.2024 durch die Presse informiert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt:                                                                                                                                                   17.12.2024

 

 

 

 

 

 

 

Vorbemerkung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

In der Eignungsprüfung von Flächen und der Entwicklung von Standorten werden sowohl die bauliche als auch die sozialräumliche Umgebung geprüft und im Ergebnis in die Entscheidung einbezogen. Der Status Quo wird im Rahmen der Anhörung gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz entsprechend dargestellt. Im Zuge der Integrierten Sozialplanung werden sowohl auf bezirklicher Seite als auch bei den jeweiligen Fachbehörden die Angebote sorgfältig geplant und die regionalen Gegebenheiten und Entwicklungen mit einbezogen.

Dennoch sind die Entscheidungen in Bezug auf die Eignung von Standorten wesentlich abhängig von den Kapazitätsbedarfen und diese sind seit der Corona-Pandemie sowie mit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den hohen Zugangszahlen weiterer Asyl- und Schutzsuchender konstant sehr hoch, siehe hierzu https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/lagebild-fluechtlinge-39896. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit sind dementsprechend weiterhin viele Plätze zu schaffen bzw. wegfallende Standorte zu ersetzen.  Dies führt dazu, dass alle bestehenden Standorte verlängert werden müssen und weitere zu entwickeln sind.

Die Prognose der Zugangszahlen und die darauf aufbauende Kapazitätsplanungen werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/kapazitaetsplanung-39936.

 

Über die Aufstellung von Zelten als Notkapazität (30 Plätze) am Standort der bestehenden Wohnunterkunft Stapelfelder Straße hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) die Bezirksversammlung Wandsbek per Schreiben vom 25. Oktober 2024 (Drs. 22-0460) informiert.

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Sozialbehörde unter Einbeziehung der Behörde für Inneres und Sport sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung zu den einzelnen Fragen des o. g. Beschlusses wie folgt Stellung:

 

1.Wann wurden die einzelnen öffentlich-rechtlichen Unterkünfte

Neuer Höltigbaum 4 Plätze 560, Neuer Höltigbaum 4 Plätze 40,

Sieker Landstraße 61a, 61b Plätze 270,

Sieker Landstraße 11 Plätze 56, Sieker Landstraße11a-e Plätze 120, Stapelfelder Straße 7 48, Stapelfelder Straße 7 Plätze 30

Rahlstedter Grenzweg 5-7 Plätze 136

jeweils geplant, in Betrieb genommen, wie lange waren die Laufzeiten geplant, wann wurden die Laufzeiten verlängert und wie sind die aktuellen Laufzeiten?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Standort

Kapazität (Sollzahl) in Plätzen

(Voraussicht-liche/-r)

Inbetrieb-nahme/ Belegungs-beginn

Geplantes Belegungs-ende

Verlängerungs-option

Standort-entwicklung

Rahlstedter Grenzweg (örU/Interim)

136

22.07.2024

31.10.2025

Nach aktuellem Stand keine Verlängerung geplant.

Planung des Unterkunftsstandorts ab Oktober 2023. Im Übrigen siehe Drs. 21-8902 und 22-0171.

Neuer Höltigbaum (EA)

560

02.05.2016

31.12.2026

Keine, jedoch Verlängerung abhängig von der weiteren Flächenplanung

Ab November 2015 Prüfung als EA-Standort. Ab Februar 2019 Vorhaltung als Reservestandort. Im Übrigen siehe Drs. 20-6423

 

Neuer Höltigbaum (Infektions-standort)

40

05.03.2020

31.12.2026

Keine, jedoch Verlängerung abhängig von der weiteren Flächenplanung

 

Stapelfelder Straße 7 (örU)

48

03.01.2022

31.12.2025

Mietvertrag ist unbefristet.

Abhängig von der Schulentwicklung. Der Mietvertrag und die Baugenehmigung sind unbefristet. Im Übrigen siehe Drs. 21-4239.

Stapelfelder Straße 7 (Notkapazität an örU/WUK-Standort)

30

Betriebs-bereit ab Januar 2025 als Not-kapazität

Verbleib der Zelte als Notkapazität für den Bedarfsfall bis zum Ende der Laufzeit des Unterbringungsstandorts, im Übrigen siehe oben. 

Planungsbeginn für die Zelte im März 2024. Im Übrigen siehe Drs. 22-0460

 

Sieker Landstraße 61a und 61b (örU)

270

17.08.2016/ 12.09.2016

31.05.2031

Bis 31.05.2041

Prüfung begonnen Anfang 2015. Bezirksversammlung wurde am 23.03.2015 informiert.

Sieker Landstraße 11(a-e) (örU)

120

28.03.2023

06.02.2027

Abhängig von der weiteren Flächenplanung.

Vorgeschlagen zur Prüfung als Reservestandort im September 2019 und die Inanspruchnahme ab Februar 2021 vorbereitet. Im März 2022 wurde die Planung aktiviert. Im Übrigen siehe Drs. 21-5018 

Sieker Landstraße 11 (örU)

56

16.08.2016

06.05.2027

Abhängig von der weiteren Flächenplanung

Prüfbeginn zum November 2015. Zunächst bis zum 31.12.2017 und 31.12.2020 befristet und aktuell über den 31.12.2025 hinaus verlängert. Im Übrigen siehe Drs. 20-2580.

 

2.Warum wurden die 8 öffentlich-rechtlichen Unterkünfte in diesem geringen Abstand geplant und gebaut?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Mit dem Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) hat die zuständige Fachbehörde ein Instrument zur grundsätzlichen Bewertung der Verteilung von Unterkunftsplätzen in der Stadt, siehe https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/ovs-39924.

Der Stadtteil Rahlstedt ist aufgrund seiner Größe und Bevölkerungsdichte einer der Stadtteile, die viele Plätze zur Unterbringung anteilig beitragen müssen. Die Entwicklung von Standorten ist dabei wesentlich abhängig von den möglichen Entwicklungsflächen. Dies gilt insbesondere in Zeiten von erweiterten Platzbedarfen und hohen Zugangszahlen.

 

Im Stadtteil Rahlstedt gibt es noch die Besonderheit, dass viele der angebotenen Plätze auf das Ankunftszentrum entfallen, bei dem die Personen in der Regel eher kurzfristig untergebracht und damit noch nicht in den Sozialraum integriert werden. Schulen, Kitas sowie sozialräumliche Angebote werden durch das Ankunftszentrum weniger belastet.

 

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

3.Kindertagesbetreuung:

Bei 136 Bewohnenden werden 21 Kinder im Kita-Alter erwartet.

Bei 1.200 Bewohnenden müssen 185 Kinder im Kita-Alter auf die gleichen Kitas verteilt werden. Wurde dies bei der Planung der Unterkunft Rahlstedter Grenzweg 5-7 berücksichtigt und sind in den betroffenen Kitas ausreichend Räume und das Personal vorhanden und wie ist die Unterstützung in den einzelnen Kitas bei der Sprachförderung? Bitte pro betroffene KITA aufschlüsseln.

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Die Eltern haben in Hamburg das Wahlrecht hinsichtlich des Kita-Platzes und dürfen selbst entscheiden, in welcher Kita sie ihr Kind anmelden möchten. Hierbei können u. a. individuelle Bedarfe, z. B. hinsichtlich der Erreichbarkeit, Öffnungszeiten sowie pädagogischen Schwerpunkten, von Seiten der Familien entscheidend sein. Die Kitas (als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe) entscheiden im Rahmen der Trägerautonomie über die Vergabe der Kita-Plätze. Von Seiten der Sozialbehörde erfolgt daher keine zentrale Platzvermittlung.

 

Personensorgeberechtigte, die keinen anspruchserfüllenden Kita-Platz finden, können bei den zuständigen bezirklichen Abteilungen für Kindertagesbetreuung ein sogenanntes Platznachweisverfahren eröffnen. Die Personensorgeberechtigen erhalten durch dieses Verfahren seitens der bezirklichen Abteilungen der Kindertagesbetreuung Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Kita-Platz (https://www.hamburg.de/kita-finden/12450412/platznachweis/).

Lokale Kitas werden sukzessive von der Sozialbehörde über neu errichtete Unterkunftsstandorte, an denen viele Kinder im Kita-Alter leben, informiert und dafür sensibilisiert, Kinder mit Fluchthintergrund aufzunehmen. Zudem werden die Unterkünfte über die entsprechenden Kitas informiert und Kontaktdaten weitergegeben.

Es befinden sich innerhalb eines fußufigen Radius von 20 Minuten zur Unterkunft Rahlstedter Grenzweg fünf Kitas. Darüber hinaus sind zwei weitere Kindertageseinrichtungen innerhalb eines 20-minütigen Fahrtwegs mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreichbar. Dieser Radius entspricht der definierten zumutbaren Entfernung gemäß Fachanweisung Kindertagesbetreuung.

Die Belegungsplanung und die daraus resultierende Auslastung der jeweiligen Kindertageseinrichtungen fallen in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Träger. Grundlage hierfür bildet die Betriebserlaubnis, welche die pädagogische Fläche und die maximale Anzahl zu betreuende Kinder gemäß der Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen ausweist. Sie trifft auch Aussagen zum erforderlichen Personal.

Darüber hinaus wird einer temporären Überbelegung durch die Kita-Aufsicht der Sozialbehörde mit ein bis höchstens zwei Kindern pro Gruppe weiterhin zugestimmt, sofern die räumlichen Voraussetzungen gegeben und die Erfüllung der Aufsichtspflicht gewährleistet sind. Da aktuell keine Meldungen gemäß § 47 SGB VIII hinsichtlich Teilschließungen oder Überbelegungen der betreffenden Kitas vorliegen, ist davon auszugehen, dass ausreichend pädagogische Fläche und pädagogisches Fachpersonal zur Verfügung steht.

Im Hinblick auf die pädagogische Unterstützung und Sprachförderung gibt es das Landesprogramm Kita-Plus, das die Personalressourcen in Kitas mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil betreuter Kinder aus sozial benachteiligten Familien, aus Familien mit einer nicht deutschen Familiensprache oder mit Kindern mit einem dringlichen Förderbedarf stärkt. Von den oben genannten sieben Kitas im Umfeld des Standortes sind drei Einrichtungen im Jahr 2024 Kita-Plus-Kitas. Grundsätzlich erfolgt die Auswahl der Kita-Plus-Kitas auf der Grundlage der oben genannten Kriterien.

 

4.Jugendhilfe

Wie wurde bisher auf die neuen unterjährigen Mehrbedarfserfordernisse, die sich bei jeweiliger Eröffnung der Standorte ergeben, reagiert?

Wie wurden die Angebote der sozialräumlichen Infrastruktur, die sich bei jeweiliger Eröffnung der Standorte ergeben, vom Bezirksamt Wandsbek erhöht?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Im Rahmen des Förderprogramms Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich Mittel in Höhe von rund 5,575 Millionen Euro zur Verfügung. Durch den Auf- und Ausbau von SIN sollen den in örU sowie in Interims- und Notstandorten lebenden Kindern, Jugendlichen, Jungerwachsenen und Familien in Hamburg integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen ermöglicht werden. Die SIN Angebote stellen damit einen Baustein für die Integration junger Menschen und Familien in Hamburg dar und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der sozialen Infrastruktur.

Aufgrund der hohen Anzahl an Schutzsuchenden und damit verbundenen Mehrbedarfserfordernissen wurde die Summe im Jahr 2024 aufgestockt. Das Bezirksamt Wandsbek erhielt im Jahr 2024 flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe zur Erweiterung und Umsetzung bedarfsgerechter SIN-Angebote für geflüchtete Kinder, Jugendliche, Jungerwachsene und Familien in Höhe von rd. 580 Tsd. Euro.

Darüber hinaus wurden dem Bezirk Wandsbek auch im Rahmen der Familienförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt: für die Arbeit der Familienteams wurden im Jahr 2024 flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe in Höhe von 118 Tsd. Euro und für die Arbeit der Elternlotsenprojekte in Höhe von 140 Tsd. Euro zur Verfügung gestellt.

 

Die Verantwortung für die Planung der Angebote der sozialräumlichen Infrastruktur obliegt den Bezirksämtern auf der Basis der entsprechenden Globalrichtlinien der zuständigen Fachbehörde. Die bezirkliche Jugendhilfeplanung erfolgt regelhaft auf der Basis einer eingehenden Bestands- und Bedarfsermittlung, wobei das methodische Repertoire der Jugendhilfeplanung (wie Entwicklung standardisierter Verfahren zur Bedarfsermittlung, Aufbereitung statistischer Daten, Nutzung von einschlägigen Methoden zur Befragung von Zielgruppen und anderes) gemäß der entsprechenden Globalrichtlinien GR J1/2021 vom 21.12.2021  (https://www.hamburg.de/resource/blob/37060/0c636c8a863c81d92e3576fd80844855/globalrichtlinie-2016-1-kinder-und-jugendarbeit-data.pdf), GR J2/2022 vom 08.03.2022 (https://www.hamburg.de/resource/blob/37920/6709eec63374173650535f3ebb7275da/globalrichtlinie-2-2022-vom-8-3-2022-data.pdf) sowie GR J1/2023 vom 01.05.2023 (globalrichtlinie-sozialraeumliche-angebote-data.pdf) bedarfsorientiert genutzt wird. Somit liegt es in der Entscheidungskompetenz des Bezirksamtes und des bezirklichen Jugendhilfeausschusses, welche über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen, die sozialräumlichen Angebote zu steuern und ggf. Personal aufzustocken.

 

5.Schulen:

Bei einer Unterbringung von 136 Asyl- und/oder Schutzsuchenden werden nach allen bisherigen Erfahrungen rechnerisch acht Schulpflichtige in Grundschulen und 14 Schülerinnen und Schüler in weiterführenden allgemeinbildenden Schulen erwartet.

Bei einer Unterbringung von 1.200 Asyl- und/oder Schutzsuchenden werden nach allen bisherigen Erfahrungen rechnerisch siebzig Schulpflichtige in Grundschulen und 123 Schülerinnen und Schüler in weiterführenden allgemeinbildenden Schulen erwartet.

Wurde dies bei der Planung der Unterkunft Rahlstedter Grenzweg 5-7 berücksichtigt und sind in den betroffenen Grundschulen und den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ausreichend Räume für die Basisklassen und Internationale Vorbereitungsklassen vorhanden? Bitte pro betroffene Schule aufschlüsseln.

 

 

 

 

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Die Beschulung geflüchteter und neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher ist in der Freien und Hansestadt Hamburg seit Jahrzehnten geübte Praxis und gehört an vielen Schulen inzwischen zu den regelhaften Angeboten. Das engmaschige Schulangebot in der Freien und Hansestadt Hamburg ermöglicht, geflüchtete und zugewanderte Kinder und Jugendliche regelhaft zügig zu beschulen und im weiteren Verlauf zu integrieren.

 

Im engen Austausch mit den für die öffentliche Unterbringung zuständigen Behörden plant die für Bildung zuständige Behörde mit den Schulen in der Region und teilweise auch darüber hinaus die Beschulung der ankommenden Kinder und Jugendlichen. Internationale Vorbereitungsklassen (IVK), Basisklassen (BK) und Lerngruppen werden bedarfsgerecht und unabhängig vom Beginn des Schuljahres eingerichtet. Insbesondere im weiterführenden Schulbereich werden weitreichende Regionen abgedeckt, die eingerichteten Klassen beziehen sich nicht auf einzelne Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.

 

Alle Schulen erhalten für die Einrichtung und den Unterhalt von BK und IVK eine zusätzliche Personalressource, die alle drei Monate überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Wechseln die Schülerinnen und Schüler in das Regelsystem, oder werden direkt in das Regelsystem in Jahrgang eins oder zwei eingeschult, so erhalten die aufnehmenden Schulen die entsprechenden Personalmittel und darüber hinaus für zwölf Monate zusätzliche Mittel für eine vertiefte Sprachförderung

 

Dieses Verfahren wurde für alle im Bezirk Wandsbek eingerichteten öffentlich-rechtlichen Unterbringungen angewandt und wird auch bei der neuen Unterkunft Rahlstedter Grenzweg 5-9 greifen. Die zu erwartenden acht Kinder im Grundschulalter können an den umliegenden Schulen, Grundschule Neurahlstedt, Schule Großlohering und auch die Schule Brockdorffstraße, in bereits bestehenden Klassen beschult werden. Die Schülerinnen und Schüler für die Jahrgangsstufen 1 und 2 können wie üblich in die Regelklassen integriert werden. Die Grundschule Neurahlstedt und Schule Brockdorffstraße führen bereits zwei IVK und eine BK mit ausreichend freien Kapazitäten.

 

Die zu erwartenden weiteren 14 Schülerinnen und Schüler der Unterkunft, die den Jahrgängen 5 bis 9 zuzurechnen sind, können in bestehende IVK oder BK an weiterführenden Schulen im näheren und weiteren Umfeld zugeschult werden. Im gesamten Bezirk Wandsbek werden an 22 weiterführenden Schulen aktuell 38 Willkommensklassen geführt, so dass gute Voraussetzungen gegeben sind, die ankommenden Kinder und Jugendlichen schulisch zu versorgen und gut zu integrieren.

 

6.Ehrenamt

Ein verlässliches und starkes Ehrenamt, welches zur Förderung der Integration unentbehrlich ist, braucht ein begleitendes Hauptamt. Dieses für ganz Rahlstedt einzurichten, sollte im Zuge der Inbetriebnahme Ziel sein.

Wurde bei der Planung der Unterkunft Rahlstedter Grenzweg 5-7 berücksichtigt, dass es bereits ein umfangreiches Netzwerk von Ehrenamtlichen gibt, die bereits zu den 1.200 Asyl- und/oder Schutzsuchenden, noch weitere 3.000 Asyl- und/oder Schutzsuchende im Stadtteil Rahlstedt betreuen?

Welche Aufgaben und Maßnahmen wurden, vor der Planung der Unterkunft Rahlstedter Grenzweg 5-7, von der bezirklichen Freiwilligenkoordination durchgeführt, damit die Beratung, Vernetzung und Begleitung von freiwillig Engagierten in der Hilfe für Asyl- und/oder Schutzsuchende im Stadtteil Rahlstedt gewährleitet wird?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Die Sozialbehörde fördert das freiwillige Engagement in den Hamburger Bezirken mit insgesamt 1.000 Tsd. Euro über die Förderrichtlinie ‚Freiwilliges Engagement in den Bezirken. Zu den Zuwendungszwecken zählen Maßnahmen, die die Zusammenarbeit lokaler Akteure des freiwilligen Engagements unterstützen, sowie Freiwilligenprojekte zur Förderung der Integration von Geflüchteten und Zugewanderten. Über eine Fremdbewirtschaftungsvereinbarung im Rahmen dieser Förderrichtlinie stehen dem Bezirksamt Wandsbek im Doppelhaushalt 2023/2024 258 Tsd. Euro jährlich zur Förderung zur Verfügung, die durch die bezirkliche Koordination für das freiwillige Engagement betreut werden.

 

Eine auf den Stadtteil Rahlstedt begrenzte Freiwilligenkoordination ist nicht vorgesehen. Das Bezirksamt Wandsbek unterhält im Rahmen des Netzwerk- und Sozialraummanagements intensive Kontakte zum freiwilligen Engagement allgemein sowie zur Flüchtlingshilfe im Besonderen. Zu den Aufgaben der bezirklichen Freiwilligenkoordination gehören Beratung, Vernetzung und Begleitung von ehrenamtlich Engagierten in der Hilfe für Geflüchtete. Zudem bestehen enge Kooperationen mit der bezirklichen Freiwilligenagentur ‚AKTIVOLI Wandsbek Freiwilligenzentrum‘.

 

Ergänzend dazu gibt es beim städtischen Betreiber F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) ein Team der Freiwilligenkoordination, die die ehrenamtliche Arbeit rund um die Unterkünfte organi-sieren und Ehrenamtliche begleiten, siehe https://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/engagement.

 

7.Schaffung neuer Unterkünfte

Die Schaffung weiterer Unterkünfte muss jedoch immer von einer entsprechenden Anpassung der Infrastruktur vor Ort flankiert werden. Dies beinhaltet u.a. die Schaffung weiterer Kitas, personelle Aufstockung in vorhandenen Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen.

Welche entsprechende Anpassung der Infrastruktur vor Ort wurde bei den 7 Unterkünften mit insgesamt 1.200 Bewohnenden

Neuer Höltigbaum 4 Plätze 560, Neuer Höltigbaum 4 Plätze 40,

Sieker Landstraße 61a, 61b Plätze 270,

Sieker Landstraße 11 Plätze 56, Sieker Landstraße11a-e Plätze 120, Stapelfelder Straße 7 48, Stapelfelder Straße 7 Plätze 30

Rahlstedter Grenzweg 5-7 Plätze 136

geplant und umgesetzt?

 

Wurden weitere Kitas geschaffen?

 

Wurden personelle Aufstockungen in vorhandenen Jugendhilfe-einrichtungen vorgenommen? Bitte pro Jugendhilfeeinrichtungen erläutern.

 

Wurden personelle Aufstockungen in vorhandenen Schulen vorgenommen? Bitte pro Schule erläutern.

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Einrichtung

Adresse

PLZ

Träger

Trägerart

Einrichtungsart

Aktivspielplatz Rahlstedt-Ost

Kittelweg 20

22149

Mehr Platz für Kinder in Rahlstedt-Ost e.V. Elterninitiative von 1972

Freier Träger

Bauspielplatz

Jugendzentrum Großlohe

Großlohering 68

22143

Voll in Bewegung e.V.

Freier Träger

Jugendklub

Jugendtreff Triangel

Schöneberger Straße 52

22149

Mehr Platz für Kinder in Rahlstedt-Ost e.V. Elterninitiative von 1972

Freier Träger

Jugendklub

Jugendtreff Oldenfelde

Greifenberger Straße 71

22147

Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Hamburg

Freier Träger

Jugendklub

Jugendzentrum Startloch

Schimmelreiterweg 1

22149

Verein zur Förderung der kulturellen und politischen Bildung der Jugendlichen in Rahlstedt e.V. (Startloch)

Freier Träger

Jugendklub

"T-KELLER

Großlohering 49

22143

Ev.-Luth. Christophorus- Kirchengemeinde Großlohe

Freier Träger

Jugendklub

Kirchengemeinde Alt-Rahlstedt Großlohe"

Jugendoase - Markus-Kirchengemeinde Hohenhorst

Halenseering 6

22149

Ev.-Luth. Trinitatis-Kirchengemeinde Hohenhorst

Freier Träger

Jugendklub

Die Spielhaus Galaxie

penicker Straße 69

22149

Mehr Platz für Kinder in Rahlstedt-Ost e.V. Elterninitiative von 1972

Freier Träger

Spielhaus

Streetlife e.V. - Projekt Straßensozialarbeit Rahlstedt

Rahlstedter Bahnhofstraße 7

22143

Streetlife - Verein für Straßensozialarbeit in Hamburg e.V.

Freier Träger

Straßensozial-arbeitsein-richtung

Jugendclub YES !

Ahrenshooper Straße 5

22147

Voll in Bewegung e.V.

Freier Träger

Jugendklub

Streetlife e.V. - Projekt  Midnight_Basketball / Fußball

Kielkoppelstraße 16 d

22149

Streetlife - Verein für Straßensozialarbeit in Hamburg e.V.

Freier Träger

Freizeitprogramm für junge Menschen

Streetlife e.V. - Projekt Mädchencafé

Potsdamer Straße 4 a

22149

Streetlife - Verein für Straßensozialarbeit in Hamburg e.V.

Freier Träger

dchentreff

Jugendclub "Mittendrin" (Meiendorf)

Finnmarkring 12 a

22145

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Meiendorf

Freier Träger

Jugendklub

Streetlife e.V. - Projekt Jungs-Café

Potsdamer Straße 4 a

22149

Streetlife - Verein für Straßensozialarbeit in Hamburg e.V.

Freier Träger

Jugendcafe

Jugendclub Boltwiesen

Bei den Boltwiesen 60

22143

Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Hamburg

Freier Träger

Jugendklub

Bauspielplatz Rahlstedt

Scharbeutzer Straße 38

22147

Bauspielplatz Rahlstedt e.V.

Freier Träger

Bauspielplatz

 

Es wurde eine Kita mit einer pädagogischen Fläche von 275 qm im Sommer 2023 (31.07.2023) eröffnet. Aktuell liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde keine Informationen über die konkrete Planung weiterer Kitas oder etwaige Schließungen von Kindertageseinrichtungen in diesem Sozialraum vor.

 

Am Erstaufnahmestandort Neuer Höltigbaum ist für junge Kinder und Familien eine Halboffene Kinderbetreuung (HOB) und ein Elterncafér das Jahr 2025 in Planung.

 

Im Übrigen siehe Antworten zu 4, 5 und 7 sowie bzgl. des Standorts Rahlstedter Grenzweg Drs. 21-8902 und 22-0171.

 

8.Erhöhung der konsumtiven Rahmenzuweisungen für die regionalen Angebote

Welche regionalen Angebote, offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), Jugendsozialarbeit (JSA) sowie Familienförderung und Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) wurden oder werden für die 7 Standorte mit insgesamt 1.200 Bewohnenden

Neuer Höltigbaum 4 Plätze 560, Neuer Höltigbaum 4 Plätze 40,

Sieker Landstraße 61a, 61b Plätze 270,

Sieker Landstraße 11 Plätze 56, Sieker Landstraße11a-e Plätze 120, Stapelfelder Straße 7 48, Stapelfelder Straße 7 Plätze 30

Rahlstedter Grenzweg 5-7 Plätze 136

neu geschaffen?

Bitte die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), Jugendsozialarbeit (JSA) sowie Familienförderung und Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) im Stadtteil Rahlstedt erläutern.

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Der Sozialbehörde ist aus dem (bezirklichen) Berichtswesen folgender Einrichtungsbestand im Stadtteil Rahlstedt bekannt. Im Übrigen siehe Frage 4, 2.Teilfrage.

 

Einrichtungsbestand im Bereich Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Bestandsdaten 31.03.2024)

 

Einrichtungsbestand im Bereich Familienförderung (Bestandsdaten 31.03.2024)

 

Einrichtung

Adresse

PLZ

Träger

Trägerart

Einrichtungsart

Frauen- und Mädchentreff Großlohe

Mehlandsredder 9 h

22143

Verein Jugendarbeit in Rahlstedt e.V.

Freier Träger

Sonstige

KiFaZ Großlohe

Hoffmannstieg 3

22143

Internationaler Bund-IB-Freier Träger der Jugend-,Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Öffentlicher Träger

Kinder- und Familienhilfe-zentrum

Elternschule Farmsen-Berne

Bekassinenau 126

22147

Bezirksamt Hamburg-Wandsbek

Öffentlicher Träger

Elternschule

Elternschule Hohenhorst

Schöneberger Straße 44

22149

Bezirksamt Hamburg-Wandsbek

Öffentlicher Träger

Elternschule

Frauen- und Mädchentreff Hohenhorst

Grunewaldstraße 76

22149

Verein Jugendarbeit in Rahlstedt e.V.

Freier Träger

Sonstige

Nachbarschaftsmütter & Nachbarschaftsväter Hohenhorst

Schöneberger Straße 44

22149

Erziehungshilfe e.V.

Freier Träger

Hamburger Elternlotsenpro-jekt

Familienteam Rahlstedt

Schöneberger Straße 51

22149

Erziehungshilfe e.V.

Freier Träger

Familienteam

Erziehungs- und Familienberatungsstelle Hohenhorst Erziehungshilfe e.V.

Schönebergerstraße 50

22149

Erziehungshilfe e.V.

Freier Träger

Inst. Erziehungs- und Familien-beratungsstelle

 

Angebotsbestand im Bereich Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (Bestandsdaten 31.01.2024)

 

Angebot

Träger

Trägerart

primäres Handlungsfeld

Stadtteiltrio Hohenhorst1

Erziehungshilfe e.V.

Freier Tger

Begleitung von Kindern und Jugendlichen in außerschulischen Angeboten

Sieben Brücken_Familienberatung Rahlstedt

Familienhelden e. V. W

Freier Träger

Frühe Hilfen und Unterstützung von Familien an biographischen Übergängen

Mobile Sozialberatung im KiFaZ

Internationaler Bund (IB) W

Freier Träger

Berufliche Integration und Unterstützung einer selbstständigen Lebensführung

Mittagstisch-Projekt (Fit for future)

Kirchengemeinde Alt-Rahlstedt

Freier Träger

Schulbezogene Angebote

Schlupfloch - Gästewohnung für obdachlose Jugendliche

Streetlife e.V.

Freier Träger

Berufliche Integration und Unterstützung einer selbstständigen Lebensführung

Jungengruppe Starladin/Star2

Verein zur Förderung der kulturellen und politischen Bildung der Jugendlichen in Rahlstedt e.V.

Freier Träger

Schulbezogene Angebote

Familiennetzwerk Oldenfelde

Vereinigung Pestalozzi GFT W1 FaNe  SIN

Freier Träger

Begleitung von Kindern und Jugendlichen in außerschulischen Angeboten

Jump Krisenwohnung und Clearingstelle

Vereinigung Pestalozzi GFT W3 Jump

Freier Träger

Berufliche Integration und Unterstützung einer selbstständigen Lebensführung

Familienrat W3

Vereinigung Pestalozzi GFT W4 Familienrat

Freier Träger

Familienrat

 

9.Betroffene statische Gebiete

Die 8 öffentlich-rechtlichen Unterkünfte befinden sich in den statistischen Gebieten 74004, 74020, 74024

Weil viele Bewohner sind in den einzelnen statistischen Gebieten 74004, 74020, 74024 gemeldet? Bitte nach Altersgruppen aufführen für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023.

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Bevölkerung in den Statistischen Gebieten (SG)

74004, 74020 und 74024 nach ausgewählten Altersgruppen

Jahr

Altersgruppe

SG 74004

SG 74020

SG 74024

2019

0 bis 2 Jahre

3

163

92

3 bis 5 Jahre

.

173

103

6 bis 11 Jahre

.

342

205

12 bis 17 Jahre

3

400

183

18 bis 19 Jahre

3

155

69

20 bis 29 Jahre

9

596

348

30 bis 44 Jahre

10

896

581

45 bis 59 Jahre

36

1.043

516

60 bis 64 Jahre

4

219

175

65 Jahre und älter

16

567

427

insgesamt

89

4.554

2.699

2020

0 bis 2 Jahre

21

171

92

3 bis 5 Jahre

14

177

101

6 bis 11 Jahre

28

337

205

12 bis 17 Jahre

25

384

197

18 bis 19 Jahre

14

137

62

20 bis 29 Jahre

117

600

332

30 bis 44 Jahre

99

899

571

45 bis 59 Jahre

47

1.045

489

60 bis 64 Jahre

11

235

175

65 Jahre und älter

19

569

433

insgesamt

395

4.554

2.657

2021

0 bis 2 Jahre

26

157

96

3 bis 5 Jahre

18

183

110

6 bis 11 Jahre

39

333

209

12 bis 17 Jahre

33

392

204

18 bis 19 Jahre

20

136

55

20 bis 29 Jahre

109

525

338

30 bis 44 Jahre

87

887

561

45 bis 59 Jahre

50

1.047

487

60 bis 64 Jahre

9

250

171

65 Jahre und älter

17

567

434

insgesamt

408

4.477

2.665

2022

0 bis 2 Jahre

27

146

102

3 bis 5 Jahre

21

162

109

6 bis 11 Jahre

38

339

227

12 bis 17 Jahre

30

374

211

18 bis 19 Jahre

27

132

58

20 bis 29 Jahre

143

634

347

30 bis 44 Jahre

108

903

576

45 bis 59 Jahre

61

1.023

493

60 bis 64 Jahre

12

253

181

65 Jahre und älter

13

592

439

insgesamt

480

4.558

2.743

2023

0 bis 2 Jahre

20

146

86

3 bis 5 Jahre

22

158

118

6 bis 11 Jahre

35

350

230

12 bis 17 Jahre

49

377

209

18 bis 19 Jahre

16

146

61

20 bis 29 Jahre

140

660

348

30 bis 44 Jahre

149

938

587

45 bis 59 Jahre

76

1.008

486

60 bis 64 Jahre

20

285

178

65 Jahre und älter

19

594

443

insgesamt

546

4.662

2.746

 

Hinweise:

. = Daten kleiner drei unterliegen der statistischen Geheimhaltung

Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Melderegister jeweils zum 31. Dezember des Jahres (nur Haupt- und Alleiniger Wohnsitz)

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n 

Lokalisation Beta
Wandsbek

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