Weihnachtsbeleuchtung für den Ortskern Rahlstedt Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Den Rahlstedter Ortskern als Handels- und Versorgungszentrum, als Treffpunkt und Ort der Identifikation zu stärken, ist das Ziel des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) des Bezirksamtes Wandsbek. Trotz der bisherigen baulichen und strategischen Maßnahmen zur Förderung und Aufwertung des Ortskerns, besteht weiterhin der drohende Funktionsverlust. Der starken Konkurrenz durch benachbarte Einkaufszentren, wie Farmsen, Volksdorf und Ahrensburg, muss durch eine Aufwertung und Verbesserung der Erlebbarkeit des Stadtraumes begegnet werden. Insbesondere in der Weihnachtszeit sollte Rahlstedt attraktiver werden. In den letzten sieben Jahren gab es hier praktisch keine Weihnachtsbeleuchtung. Trotz noch vorhandener Weihnachtselemente war die Aufstellungsmöglichkeit wegen zwischenzeitlich erfolgter Straßenbaumaßnahmen nicht mehr gegeben. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen in der Bahnhofstraße und Schweriner Straße wurden bereits vorhandene und von Privatpersonen veranlasste Aufstellungsmöglichkeiten für Weihnachtsbeleuchtung seitens des Bezirks entfernt.
Deswegen ist es notwendig, die städtischen Lichtmasten als Anbringungsmöglichkeit für die Weihnachtselemente zu nutzen. Hierzu müssen die Masten jedoch ertüchtigt werden.
Mit einer attraktiven, durch LED-Technik umweltfreundlichen Illuminierung der Straßen und Platzräume besteht die Chance, den Ortskern zu beleben und Kaufkraft zu binden. Wenn die Atmosphäre zur Weihnachtszeit stimmt, lädt dies zum Bummeln und Verweilen ein. Dies würde die dörfliche Atmosphäre im Ortskern unterstreichen und dadurch eine Standortaufwertung herbeiführen. Dringend notwendig ist es, die Außenwahrnehmung Rahlstedts zu verbessern. Durch eine zunächst funktionale und später weiter auszubauende Beleuchtung kann Rahlstedt in der Weihnachtszeit zu einem Anziehungspunkt für ca. 88.000 Einwohner und für das Umland werden. Eine Umrüstung der Lichtmasten würde zudem auch die Möglichkeit der Beleuchtung zu anderen Anlässen eröffnen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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