20-2911

Weihnachtsbeleuchtung für den Ortskern Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2016 (Drs. 20-2531.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst.

  1. Die zuständige Behörde rüstet 23 Straßenlaternen in der Weise um, dass im oberen Bereich der Lichtmasten Anschlüsse für die Elektrik geschaffen werden.
  2. Die zuständige Behörde ertüchtigt die Fundamente der Masten in der Weise, dass die Befestigung der Weihnachtselemente unter Berücksichtigung technischer Anforderungen möglich ist.
  3. Die zuständige Behörde wird bei der anstehenden Neugestaltung des Boizenburger Wegs ausreichend große Fundamente bei den Lichtmasten für eine spätere Weihnachtsbeleuchtung einplanen. Da die örtlichen Verhältnisse möglicherweise eine Übertragung der technischen Lösung aus der Schweriner Straße / Bahnhofstraße nicht ermöglichen, wird die zuständige Behörde bei der Neugestaltung des Boizenburger Wegs prüfen, welche Alternativen für eine spätere Weihnachtsbeleuchtung umsetzbar sind.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:

 

Der Antrag auf Umrüstung der Lichtmaste im Bereich der Rahlstedter Fußgängerzone (Rahlstedter Bahnhofstraße-Schweriner Straße-Boizenburger Weg) wurde bereits im Jahr 2015 von der Interessengemeinschaft Ortskern Rahlstedt (IGOR) angestoßen. Nach Überprüfung der Beleuchtungsanlage wurde festgestellt, dass neben den erforderlichen elektrischen Anschlüssen auch neue Fundamente hergestellt werden müssen, um die Tragfähigkeit der zusätzlichen Windlasten an den Lichtmasten  gewährleisten zu können.

Zwischen dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), dem Bezirksamt Wandsbek sowie den Vertreterinnen und Vertretern der IGOR besteht bereits ein Informationsaustausch. Das letzte Treffen hierzu fand im Februar des Jahres 2016 mit allen Beteiligten vor Ort statt.

 

Für die Nutzung des elektrischen Anschlusses (Ein- und Ausschalten der Anlage pro Lichtpunkt) werden zusätzlich jährliche Kosten anfallen. Diese sind entsprechend dem Verursacherprinzip  vom Antragsteller zur Nutzung der Lichtmaste für Weihnachtsbeleuchtung zu begleichen. Hierfür ist eine vertragliche Regelung zwischen dem Antragsteller und dem LSBG erforderlich, die als Anlage zum Antrag auf Genehmigung zur Sondernutzung öffentlicher Wege nach §19 des Hamburger Wegegesetzes (HWG) beigefügt wird.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die BWVI die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Überprüfung ergab, dass in der Rahlstedter Bahnhofstraße, Helmut-Steidl-Platz und Schweriner Straße insgesamt 21 Lichtmaste umgerüstet werden. Die Kosten trägt das Bezirksamt Wandsbek.

 

Zu 2.:

Die Überprüfung der Beleuchtungsanlage zur Installation zusätzlicher Lasten (Weihnachtsbeleuchtung) hat ergeben, dass eine Ertüchtigung der Fundamente der Maste erforderlich ist. Die Maßnahme wird im Zuge der elektrischen Umrüstung vom LSBG beauftragt werden.

 

Zu 3.:

Der LSBG wird bei der anstehenden Planung zur Neugestaltung des Boizenburger Weges die Machbarkeit einer Installation von Weihnachtsmotiven berücksichtigen und geeignete Fundamente herstellen lassen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n