Weihnachtsbeleuchtung für den Ortskern Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2016 (Drs. 20-2531.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Der Antrag auf Umrüstung der Lichtmaste im Bereich der Rahlstedter Fußgängerzone (Rahlstedter Bahnhofstraße-Schweriner Straße-Boizenburger Weg) wurde bereits im Jahr 2015 von der Interessengemeinschaft Ortskern Rahlstedt (IGOR) angestoßen. Nach Überprüfung der Beleuchtungsanlage wurde festgestellt, dass neben den erforderlichen elektrischen Anschlüssen auch neue Fundamente hergestellt werden müssen, um die Tragfähigkeit der zusätzlichen Windlasten an den Lichtmasten gewährleisten zu können.
Zwischen dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), dem Bezirksamt Wandsbek sowie den Vertreterinnen und Vertretern der IGOR besteht bereits ein Informationsaustausch. Das letzte Treffen hierzu fand im Februar des Jahres 2016 mit allen Beteiligten vor Ort statt.
Für die Nutzung des elektrischen Anschlusses (Ein- und Ausschalten der Anlage pro Lichtpunkt) werden zusätzlich jährliche Kosten anfallen. Diese sind entsprechend dem Verursacherprinzip vom Antragsteller zur Nutzung der Lichtmaste für Weihnachtsbeleuchtung zu begleichen. Hierfür ist eine vertragliche Regelung zwischen dem Antragsteller und dem LSBG erforderlich, die als Anlage zum Antrag auf Genehmigung zur Sondernutzung öffentlicher Wege nach §19 des Hamburger Wegegesetzes (HWG) beigefügt wird.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BWVI die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Die Überprüfung ergab, dass in der Rahlstedter Bahnhofstraße, Helmut-Steidl-Platz und Schweriner Straße insgesamt 21 Lichtmaste umgerüstet werden. Die Kosten trägt das Bezirksamt Wandsbek.
Zu 2.:
Die Überprüfung der Beleuchtungsanlage zur Installation zusätzlicher Lasten (Weihnachtsbeleuchtung) hat ergeben, dass eine Ertüchtigung der Fundamente der Maste erforderlich ist. Die Maßnahme wird im Zuge der elektrischen Umrüstung vom LSBG beauftragt werden.
Zu 3.:
Der LSBG wird bei der anstehenden Planung zur Neugestaltung des Boizenburger Weges die Machbarkeit einer Installation von Weihnachtsmotiven berücksichtigen und geeignete Fundamente herstellen lassen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n