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Wandsbeker Chaussee Zuständigkeiten Auskunftsersuchen vom 10.07.2023

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.09.2023
Ö 16.1
Sachverhalt

 

Die Wandsbeker Chaussee ist eine Hauptverkehrsstraße und fällt damit in die Zuständigkeit des Landesbetriebes für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).

 

Alle Veränderungen und Schäden müssen mit dem LSBG und der aufsichtführenden Behörde für Verkehr und Mobilitätswende abgestimmt werden

 

In der Pressemitteilung vom Bezirksamt Wandsbek wurde u.a. veröffentlicht:

Im Rahmen von Leitungsarbeiten bei einer gemeinsamen Baustelle der Hamburger Energiewerke und von HAMBURG WASSER auf der Wandsbeker Chaussee in Höhe Ritterstraße sind am Wochenende (24/25.06.2023) unterirdische Hohlräume entdeckt worden. Die Ursache dafür ist noch unklar.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Wann wurde der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) vom Schaden auf der Wandsbeker Chaussee informiert?

 

  1. Welche Aufgaben hat der LSBG, im Rahmen von Schadensmeldungen wie am Wochenende 24.06/25.06.2023 an der Wandsbeker Chaussee?

 

  1. Von wem wird der LSBG, im Rahmen von Schadensmeldungen wie am Wochenende 24.06/25.06.2023 an der Wandsbeker Chaussee informiert?

 

  1. Welche Aufgaben hat das Bezirksamt Wandsbek bei Hauptstraßen wie die Wandsbeker Chaussee?

 

  1. Wie wird die Bezirksversammlung im Rahmen des §19 BezVG bei Veränderungen an der Wandsbeker Chaussee informiert und wie kann die Bezirksversammlung Einfluss auf die Veränderungen nehmen?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n