Wandsbeker Chaussee Zuständigkeiten Auskunftsersuchen vom 10.07.2023
Die Wandsbeker Chaussee ist eine Hauptverkehrsstraße und fällt damit in die Zuständigkeit des Landesbetriebes für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).
Alle Veränderungen und Schäden müssen mit dem LSBG und der aufsichtführenden Behörde für Verkehr und Mobilitätswende abgestimmt werden
In der Pressemitteilung vom Bezirksamt Wandsbek wurde u.a. veröffentlicht:
„Im Rahmen von Leitungsarbeiten bei einer gemeinsamen Baustelle der Hamburger Energiewerke und von HAMBURG WASSER auf der Wandsbeker Chaussee in Höhe Ritterstraße sind am Wochenende (24/25.06.2023) unterirdische Hohlräume entdeckt worden. Die Ursache dafür ist noch unklar.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
keine Anlage/n