Wandsbeker Chaussee Zuständigkeiten Auskunftsersuchen vom 10.07.2023
Letzte Beratung: 28.09.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.1
Die Wandsbeker Chaussee ist eine Hauptverkehrsstraße und fällt damit in die Zuständigkeit des Landesbetriebes für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).
Alle Veränderungen und Schäden müssen mit dem LSBG und der aufsichtführenden Behörde für Verkehr und Mobilitätswende abgestimmt werden
In der Pressemitteilung vom Bezirksamt Wandsbek wurde u.a. veröffentlicht:
„Im Rahmen von Leitungsarbeiten bei einer gemeinsamen Baustelle der Hamburger Energiewerke und von HAMBURG WASSER auf der Wandsbeker Chaussee in Höhe Ritterstraße sind am Wochenende (24/25.06.2023) unterirdische Hohlräume entdeckt worden. Die Ursache dafür ist noch unklar.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 06.09.2023
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 07.09.2023
Vorbemerkung der BVM:
Die Wandsbeker Chaussee ist eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Die Zuständigkeiten werden im Einzelnen mit der Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes geregelt. Demnach werden durch die BVM die Aufgaben des Trägers der Wegebaulast für Planung und Bau wahrgenommen. Die Aufgaben der betrieblichen Unterhaltung, der baulichen Unterhaltung kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht werden durch die Bezirksämter wahrgenommen.
BVM:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde am Sonntag, 25. Juni 2023 um 19:21 Uhr per E-Mail durch das örtlich zuständige Bezirksamt vom Schaden auf der Wandsbeker Chaussee informiert.
BVM:
Der LSBG nimmt den jeweiligen Sachstand im Rahmen des Erhaltungsmanagements Straßen zur Kenntnis. Er führt im Bedarfsfall und auf Ersuchen der BVM eine Einzelfallprüfung hinsichtlich der notwendigen weiteren Vorgehensweise in Abstimmung mit den Beteiligten durch.
BVM:
In dem in dieser Anfrage thematisierten Schadenfall, wurde die Information von der Leiterin des Fachamts Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes an den LSBG übermittelt. Es gibt jedoch keinen Regelfall. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt informiert die Bezirksversammlung anlassbezogen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, dies gilt auch bei Veränderungen an der Wandsbeker Chaussee sofern es sich um bezirkliche Zuständigkeiten und Aufgaben an dieser Hauptverkehrsstraße handelt. Im Übrigen siehe § 19, Absatz 2. BezVG.
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