Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 - Zellerstraße - Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.02. bis 02.03.2021
Letzte Beratung: 04.05.2021 Planungsausschuss Ö 5.2
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 138 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um südlich Nordlandweg und südlich Zellerstraße den Neubau von etwa 350 Servicewohnungen für Seniorinnen und Senioren im westlichen Bereich des Plangebietes sowie von 100 bis 135 frei finanzierte Familienwohnungen im östlichen Teilbereich zu realisieren. Zusätzlich ist die Unterbringung einer Kindertagesstätte vorgesehen.
Vom 15. Februar 2021 bis zum 02. März 2021 hat als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eine Online-Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattgefunden. Die Inhalte der insgesamt 30 eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Unter anderem wurden folgende Punkte in den Beiträgen angesprochen:
Soweit diese Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden sie im weiteren Verfahren zu behandeln sein.
Die Thematik der befürchteten Verschattung wird durch ein Verschattungsgutachten geprüft. Verkehrliche Fragen sind regelhaft Gegenstand des Verfahrens.
Aus Sicht der Verwaltung kann das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.