Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 - Zellerstraße - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 138 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Senioren-Servicewohnanlage als geförderter Wohnungsbau mit 344 Wohneinheiten sowie Geschosswohnungsbau mit 100 freifinanzierten Wohneinheiten im Stadtteil Rahlstedt geschaffen werden.
Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht vier Hofgebäude für die Senioren-Servicewohnanlage, bestehend aus je drei Baukörpern mit drei bis fünf Vollgeschossen vor. Zudem ist ein aus zwei Gebäudegruppen bestehender Geschosswohnungsbau mit fünf Vollgeschossen geplant. Die Baukörperstellungen bilden einerseits quartiersprägende Hofflächen als Aufenthaltsbereich für die Bewohnenden und andererseits eine umgebende parkähnliche Freiflächenanlage mit Verbindungswegen, die abseits der Straßen Nordlandweg und Zellerstraße verlaufen.
In der Senioren-Servicewohnanlage sollen ergänzend kleinteilige Gewerbeeinheiten sowie eine Kindertagesstätte in einem Gebäude im Nordwesten des Plangebiets untergebracht werden.
Als Vorhabenträgerin wird mit der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg gemäß § 12 des Baugesetzbuchs (BauGB) ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 138 zu sichern. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Vorhabenträgerin außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der zuständigen Dienststelle zu schließen, in dem detaillierte Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 17.11.2020
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (digital) 15.02. - 02.03.2021
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 04.05.2021
Beteiligung der Behörden und sonstiger TöB 29.02. – 02.04.2024
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 26.04.2024
4. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf (Veröffentlichung / öffentliche Auslegung) wird voraussichtlich im September/Oktober 2024 stattfinden.
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 138 zuzustimmen.