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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 137 - Nordlandweg - Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.02.2021 bis 02.03.2021

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.05.2021
Sachverhalt

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 137 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf den Flurstücken 2942 und 2943 zwischen Nordlandweg und Lapplandring den Neubau von sieben Mehrfamilienhäusern und sechs Reihenhäuserzeilen mit rund 210 neuen Wohneinheiten zu realisieren. Hiervon sollen gemäß Vorhabenplanung 75 Prozent im öffentlich geförderten Wohnungsbau und 25 Prozent im frei finanzierten Wohnungsbau entstehen.

 

Vom 15. Februar bis zum 02. März 2021 hat als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eine Online-Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren stattgefunden. Die Inhalte der insgesamt 25 eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Des Weiteren wurden u. a. folgende Punkte in den Beiträgen angesprochen:

  • Bestandsmodernisierung statt Neubau
  • Geschossigkeit der Neubauten
  • Baulärm und Schmutz, befürchtete Bauschäden
  • Steigende Immissionen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen
  • zu wenig Parkplätze in der Neuplanung
  • Befürchtete Wertminderung der angrenzenden Grundstücke

 

Hinsichtlich der befürchteten Verschattungswirkung könnte der Sachverhalt im weiteren Verfahren durch ein Verschattungsgutachten überprüft werden. Verkehrliche Fragen sind regelhaft Gegenstand des Verfahrens. Weiteres obliegt der konkreten Vorhabenplanung und Umsetzung.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.

 

Anhänge

  • Informationsblatt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Zusammenstellung der Beiträge aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung