Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 72 - Moosrosenweg (Nord) - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 72 (Moosrosenweg (Nord)) wird angestrebt, die bislang als Fortbildungszentrum genutzte Fläche westlich der Bramfelder Chaussee und nördlich des Moosrosenwegs für Wohnungsbau sowie ergänzenden Nutzungen zu entwickeln.
Für die Flächen des südlichen Moosrosenquartieres hat die Vorhabenträgerin auf Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerbes von 2017 einen Entwurf weiterentwickeln lassen. Das Vorhaben sieht im Plangebiet eine zusammenhängende, fast vollständig geschlossene Blockstruktur mit einem begrünten und vor Lärm geschützten Innenhof an der Bramfelder Chaussee sowie eine Reihe von Einzelgebäuden westlich einer neuen, großzügigen Parkanlage vor.
Entlang der sog. Magistrale Bramfelder Chaussee sind gewerbliche Nutzungen in der Erdgeschosszone vorgesehen. Die Obergeschosse und übrigen Flächen sind für Wohnnutzungen unterschiedlicher Typologien sowie eine Kindertagesstätte vorgesehen. Insgesamt sind rund 540 Wohneinheiten geplant, davon wird ein Anteil von mind. 30 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt. Die geplanten Geschossigkeiten liegen überwiegend zwischen fünf und sieben Geschossen.
Im Erdgeschoss der im Nordwesten geplanten Wohnbebauung ist die Realisierung einer Kindertageseinrichtung mit rund 110 Plätzen, die im nördlichsten der Punkthäuser und damit in unmittelbarer Nähe zur Schule Fabriciusstraße verortet wird, vorgesehen. Im zentralen Bereich des Plangebietes soll eine neue öffentliche Grünanlage mit Spielfläche entstehen, die sich auch auf Flächen des benachbarten Plangebietes Bramfeld 72 erstreckt. Weitere Vorhabeninhalte sind den Anlagen zu entnehmen.
Weitere Parameter der Drs-Nr.: 20-7433, insbesondere zur Ausstattung der Dachflächen mit Photovoltaik sowie Vereinbarungen zu Stellplatzschlüssel und E-Mobilität werden im Durch-führungsvertrag gesichert.
Als Vorhabenträgerin wird mit der Moosrosenquartier GmbH & Co KG gemäß § 12 des Baugesetzbuchs (BauGB) ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 72 zu sichern. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Vorhabenträgerin außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der zuständigen Dienststelle zu schließen, in dem detailliertere Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden.
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 17.04.2018
Öffentliche Plandiskussion 04.06.2018
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 21.08.2018
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 08.01. - 08.02.2021
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 28.05.2021
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im Oktober/November 2022 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 72 zuzustimmen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 72
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)