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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 72 - Moosrosenweg (Nord) - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 19.09.2023 Planungsausschuss Ö 5.5

Sachverhalt

 

1.             Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 72 (Moosrosenweg (Nord)) wird angestrebt, die bislang als Fortbildungszentrum genutzte Fläche westlich der Bramfelder Chaussee und nördlich des Moosrosenwegs für Wohnungsbau sowie ergänzen-den Nutzungen zu entwickeln.

 

r die Flächen des rdlichen Moosrosenquartieres hat die Vorhabenträgerin auf Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerbes von 2017 einen Entwurf weiterentwickeln lassen. Das Vorhaben sieht im Plangebiet eine zusammenhängende, fast vollständig geschlossene Blockstruktur mit einem begrünten und vor Lärm geschützten Innenhof an der Bramfelder Chaussee sowie eine Reihe von Einzelgebäuden westlich einer neuen Parkanlage vor.

 

Entlang der sog. Magistrale Bramfelder Chaussee sind gewerbliche Nutzungen in der Erdgeschosszone vorgesehen. Die Obergeschosse und übrigen Flächen sind für Wohnnutzungen unterschiedlicher Typologien sowie eine Kindertagesstätte vorgesehen. Insgesamt sind rund 540 Wohneinheiten geplant, davon wird ein Anteil von mind. 30 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt. Die geplanten Geschossigkeiten liegen überwiegend zwischen fünf und sieben Geschossen.

Im Erdgeschoss der im Nordwesten geplanten Wohnbebauung ist die Realisierung einer Kindertageseinrichtung mit rund 110 Plätzen, die im nördlichsten der Punkthäuser und damit in unmittelbarer Nähe zur Schule Fabriciusstraße verortet wird, vorgesehen. Im zentralen Be-reich des Plangebietes soll eine neue öffentliche Grünanlage mit Spielfläche entstehen, die sich auch auf Flächen des benachbarten Plangebietes Bramfeld 71 erstreckt.

 

Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wurde zwischen der Vorhabenträgerin Moosrosenquartier GmbH & Co.KG und dem Bezirksamt gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) ein Durchführungsvertrag geschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 72 zu sichern.

 

2.             Kommunalpolitischer Aspekt

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bramfeld 72 wird der Bau von ca. 540 Wohneinheiten mit einem Anteil von mindestens 30% öffentlich geförderten Wohnungen sowie ergänzende Nutzungen ermöglicht.

Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z.B. Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen sowie Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität gesichert.

 

3.             Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 17.04.2018

Öffentliche Plandiskussion 04.06.2018

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 21.08.2018

Beteiligung der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange 08.01.2021 - 08.02.2021

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 28.05.2021

Zustimmung des Planungsausschusses zur öffentlichen Auslegung 30.08.2022

Aufstellungsbeschluss  26.05.2023

Öffentliche Auslegung 21.06. - 02.08.2023

Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 25.08.2023

 

4. Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Die Fachbehörden und weitere Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bramfeld 72 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

- Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 72 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)       

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