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Quartiersentwicklung am Moosrosenweg sozial, ökologisch und zukunftsfähig gestalten Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Auf dem Parkplatz der Otto Group und dem angrenzenden Vattenfall-Areal am Moosrosenweg in Bramfeld bietet sich die Möglichkeit, bisher untergenutzte Flächen zu einem zukunftsfähigen Quartier mit bezahlbarem und attraktivem Wohnungsbau umzunutzen. Die privaten Stellplätze werden ortsnah verlagert.

An einer der Wandsbeker Magistralen, in zentraler Lage und mit kurzen Wegen zur nächsten U-Bahnhaltestelle und zum Bramfelder Zentrum kann hier auf bereits versiegelten Flächen Wohnraum mit deutlich sozialer und ökologischer Ausrichtung entstehen. In erster Linie publikumsaffine gewerbliche und soziale Nutzungen an der Bramfelder Chaussee, eine zentrale Grünfläche, zwei Kindertagesstätten sowie zusätzliche Wohnangebote für Studierende, Azubis und Seniorinnen und Senioren ergänzen hier den Wohnungsbau und sorgen für eine gesamtheitliche Quartiersentwicklung.

 

Der Planungsausschuss möge daher beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, für die Bebauungsplanverfahren Bramfeld 71 (südlicher Teil des neuen Quartiers am Moosrosenweg) und Bramfeld 72 (nördlicher Teil) die folgenden Parameter mit den Investoren verbindlich zu vereinbaren:

 

  1. Auf den gesamten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche (bei Flachdach) zu errichten. Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten und verschatteten Bereichen. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.

 

  1. mtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach oder begrünte Retentionsdächer zu gestalten und extensiv zu begrünen.

 

  1. Zur ökologischen Verbesserung des städtischen Raums erfolgt eine großgige Anpflanzung von einheimischen Gehölzen (Bäume, Hecken, Sträucher). Sollte im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen eine adäquate Neupflanzung auf der jeweiligen Vorhabenfläche nicht glich sein, verpflichtet sich der jeweilige Vorhabenträger, diese möglichst ortsnah auf anderen Grundstücken bzw. im öffentlichen Raum vorzunehmen.

 

  1. Mindestens 10 % der privaten Fahrradstellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für E-Bikes ausgestattet bzw. vorbereitet.

 

  1. Mindestens 10 % der privaten Pkw-Stellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge ausgestattet bzw. vorbereitet.

 

  1. Die Vorhabenträger richten eine Station für die gemeinschaftliche Fahrzeugnutzung im stationsgebundenen Carsharing mit Elektroautos in einem der Plangebiete ein.

 

  1. Es werden 30 % mehr barrierefreie Wohnungen gebaut als im Sinne der HBauO gefordert sind. In den Plangebieten zu realisierende Seniorenwohnungen werden hierauf jeweils angerechnet.

 

  1. Die Baufelder C und F im Plangebiet Bramfeld 72 werden als geförderter Wohnungsbau im 1. rderweg mit einer Bindungsfrist von mindestens 30 Jahren errichtet.

 

  1. r die gemeinschaftliche Nutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohner sind geeignete Räumlichkeiten (z.B. ein Nachbarschaftstreff LeNa der SAGA, Quartiersbüro, Bibliothek, Musik-, Hobby-, Event- oder Sportraum, etc.) zu schaffen.

 

  1. Die Investoren der Plangebiete Bramfeld 71 und 72 sorgen gemeinsam und in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde sowie gegebenenfalls der Firma Otto für die Einrichtung einer StadtRAD-Station in einem der Plangebiete oder angrenzend.

 

  1. In den Plangebieten Bramfeld 71 und Bramfeld 72 wird jeweils ein Stellplatzschlüssel (Stellplatz pro Wohnung) von mindestens 0,6 realisiert.

 

  1. Die Freiraumqualität der zentralen Grünfläche ist durch eine hochwertige Gestaltung sicherzustellen. Eine Beeinträchtigung der Erlebbarkeit z.B. durch angrenzende öffentliche Parkstände ist zu vermeiden.

 

  1. Eine gemeinsame Kinderspielfläche in den Vorhabengebieten Bramfeld 71 und 72 ist mit Wasserspielgeräten (z.B. Spielplatzpumpen, Matschtische, Rinnen) auszustatten, dauerhaft zu erhalten und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die nach der HBauO erforderlichen Kinderspielflächen (10  je Wohnung) sind auf den Baugrundstücken herzustellen.

 

Anhänge

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