21-7634

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 71 - Moosrosenweg (Süd) - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.09.2023
Sachverhalt

 

1.             Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 71 (Moosrosenweg (Süd)) wird angestrebt, die bislang als private Stellplatzfläche sowie in Teilbereichen gewerblich genutzte Fläche westlich der Bramfelder Chaussee und südlich und westlich des Moosro-senwegs für Wohnungsbau sowie ergänzende Nutzungen zu entwickeln.

 

r die Flächen des südlichen Moosrosenquartieres hat die Vorhabenträgerin auf Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerbes von 2017 einen Entwurf weiterentwickeln lassen. Das Vorhaben sieht im Plangebiet eine zusammenhängende, vollständig geschlossene Blockstruktur mit einem begrünten und vor Lärm geschützten Innenhof an der Bramfelder Chaussee sowie eine Reihe von Einzelgebäuden westlich einer neuen Parkanlage vor.

 

Entlang der Magistrale Bramfelder Chaussee sind gewerbliche Nutzungen in Erdgeschossbereichen vorgesehen. Die Obergeschosse und übrigen Flächen sind für Wohnnut-zungen unterschiedlicher Typologien vorgesehen. Insgesamt sind rund 560 Wohneinheiten geplant, davon ist ein Anteil von mindestens 30% der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau umzusetzen. Die geplanten Geschossigkeiten liegen überwiegend zwischen fünf und sieben Geschossen.

In der Südspitze des Blockrandes enthält das Konzept zudem Studierenden- und Azubiwohnungen. Im Erdgeschoss der im Süden des Vorhabengebiets, südlich des Moosrosenweges geplanten Wohnbebauung ist die Realisierung einer Kindertageseinrichtung mit rund 100 Plätzen vorgesehen. Im zentralen Bereich des Plangebietes soll eine neue öffentliche Grünanlage mit Spielfläche entstehen, die sich auch auf Flächen des benachbarten Plangebietes Bramfeld 72 erstreckt.

 

Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wurde zwischen der Vorhabenträgerin Moosrosen-Quartier Süd GbR und dem Bezirksamt gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) ein Durchführungsvertrag geschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 71 zu sichern.

 

2.             Kommunalpolitischer Aspekt

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bramfeld 72 wird der Bau von ca. 560 Wohneinheiten mit einem Anteil von mindestens 30% öffentlich geförderten Wohnungen sowie ergänzende Nutzungen ermöglicht.

Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z.B. Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen sowie Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität gesichert.

 

3.             Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 17.04.2018

Öffentliche Plandiskussion 04.06.2018

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 21.08.2018

Beteiligung der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange 23.09.2021 - 25.10.2021

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 17.12.2021

Zustimmung des Planungsausschusses zur öffentlichen Auslegung 30.08.2022

Aufstellungsbeschluss  26.05.2023

Öffentliche Auslegung 21.06. - 02.08.2023

Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 25.08.2023

 

4. Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sind zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bramfeld 71 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.

 

Anhänge

- Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 71 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)

- Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung