Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 71 - Moosrosenweg (Süd) - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 71 (Moosrosenweg (Süd)) wird angestrebt, die bislang als private Stellplatzfläche sowie in Teilbereichen gewerblich genutzte Fläche westlich der Bramfelder Chaussee und südlich und westlich des Moosrosenwegs für Wohnungsbau sowie ergänzende Nutzungen zu entwickeln.
Für die Flächen des südlichen Moosrosenquartieres hat die Vorhabenträgerin auf Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerbes von 2017 einen Entwurf weiterentwickeln lassen. Das Vorhaben sieht im Plangebiet eine zusammenhängende, vollständig geschlossene Blockstruktur mit einem begrünten und vor Lärm geschützten Innenhof an der Bramfelder Chaussee sowie eine Reihe von Einzelgebäuden westlich einer neuen, großzügigen Parkanlage vor.
Entlang der sog. Magistrale Bramfelder Chaussee sind gewerbliche Nutzungen in Erdgeschossbereichen vorgesehen. Die Obergeschosse und übrigen Flächen sind für Wohnnutzungen unterschiedlicher Typologien vorgesehen. Insgesamt sind rund 560 Wohneinheiten geplant, davon ist ein Anteil von mindestens 30% der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau umzusetzen. Die geplanten Geschossigkeiten liegen überwiegend zwischen fünf und sieben Geschossen.
In der Südspitze des Blockrandes enthält das Konzept zudem Studierenden- und Azubiwohnungen. Im Erdgeschoss der im Süden des Vorhabengebiets, südlich des Moosrosenweges geplanten Wohnbebauung ist die Realisierung einer Kindertageseinrichtung mit rund 100 Plätzen vorgesehen. Im zentralen Bereich des Plangebietes soll eine neue öffentliche Grünanlage mit Spielfläche entstehen, die sich auch auf Flächen des benachbarten Plangebietes Bramfeld 71 erstreckt. Weitere Vorhabeninhalte sind den Anlagen zu entnehmen.
Als Vorhabenträgerin wird mit der Moosrosen-Quartier Süd GbR gemäß § 12 des Baugesetzbuchs (BauGB) ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 71 zu sichern. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Vorhabenträgerin außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der zuständigen Dienststelle zu schließen, in dem detailliertere Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 17.04.2018
Öffentliche Plandiskussion 04.06.2018
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 21.08.2018
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 23.09. - 25.10.2021
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 17.12.2021
4. Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im Oktober/November 2022 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 71 zuzustimmen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 71
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)