21-2368

VertreterInnen der freien Träger im JHA Wandsbek - Schreiben des Gesundheitsamtes Wandsbek zu der Anordnung zur häuslichen Quarantäne

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2020
25.11.2020
Sachverhalt

In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss Wandsbek am 25.11.2020 wurde die Vorlage beraten und um den letzten Satz (in kursiv) ergänzt.

 

Zusätzlich wurde folgendes Petitum formuliert:

 

Das Gesundheitsamt wird gebeten, darzulegen, wie diese Bescheide zustande kommen, wer sie erstellt, wer sie unterschreibt und wie sie den Betroffenen zugestellt werden.

 

 

Mit der zu begrüßenden Durchführung des Regelbetriebes an den Schulen kommt es dort in einzelnen Klassen auch immer wieder zu einem Infektionsgeschehen mit dem Corona Virus.

 

Infolge dessen werden die Kinder aus den betroffenen Klassen bzw. Jahrgangsstufen unter Quarantäne gestellt. Die Sorgeberechtigten erhalten eine entsprechende Anordnung des Gesundheitsamtes (siehe Anlage).

 

Insbesondere bildungsbenachteiligte Sorgeberechtigte oder solche mit geringen Deutschkenntnissen stehen vor großen Schwierigkeiten, diese im Amtsdeutsch verfasste Anordnung zu verstehen und sich somit entsprechend verhalten zu können.

 

Auch gehen die in der Anordnung aufgeführten Hygieneregeln oft an der Lebenswirklichkeit dieser Familien vorbei. In der Regel leben die Kinder mit ihren Familien in beengten Wohnverhältnissen, die eine räumliche Trennung des unter Quarantäne gestellten Kindes nicht ermöglichen. Auch ist aus pädagogischer zu hinterfragen, ob ein lediglich unter Infektionsverdacht stehendes Kind für 14 Tage von seinen Familienangehörigen isoliert werden soll.

 

Petitum/Beschluss

Die Einhaltung von Quarantäne- und Hygieneregeln ist bei der erfolgreichen Bekämpfung der Corona Pandemie ein wichtiger Baustein. Dazu müssen diese Anordnungen jedoch verstanden werden.

 

Der JHA Wandsbek möge daher das Fachamt Gesundheit Wandsbek bitten, das Schreiben zur „Anordnung der Absonderung in sog. häusliche Quarantäne gemäß §§28, Abs. 1 Satz 1, 29, 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG“ in sog. einfacher Sprache und den gängigen Muttersprachen zu verfassen um alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen oder entsprechende Übersetzungen beizufügen.

 

Anhänge

Anordnung der Absonderung in sog. Häuslicher Quarantäne