Verschmutzung durch Kieselsteine an der Schweriner Straße vermeiden Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1418.1)
Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.16
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten zu prüfen, inwiefern von der Situation der Kieselfläche und des Absatzes an der Ecke Schweriner Straße / Rahlstedter Straße eine Gefahr ausgeht.
Sofern keine direkte Gefahr erkennbar ist, wird das Bezirksamt gebeten den Eigentümer des
Grundstücks auf seine regelmäßigen Reinigungspflichten gemäß §29 des Hamburgischem Wegegesetzes aufmerksam zu machen und ihn um eine regelmäßige Reinigung zu bitten.
Sollte eine Gefahr durch den regelmäßigen Eintrag von Kieselsteinen in den öffentlichen Raum und durch den Absatz vorhanden sein, wird das Bezirksamt gebeten den Eigentümer aufzufordern, die Gefahrenstelle durch geeignete Weise (z.B. durch Anlage eines Beetes oder einer kleinen Hecke) zu beseitigen.
Der Regionalausschuss Rahlstedt ist über die Ergebnisse und ggf. Umsetzung in Kenntnis zu setzen.
Das Bezirksamt nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes hat die Situation vor Ort geprüft. Es ist keine Gefahr für Nutzende erkennbar. Das Bezirksamt Wandsbek ist mit dem Vermieter des Grundstückes in Bezug auf seine Reinigungspflichten im Gespräch.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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