22-1725

Verschmutzung durch Kieselsteine an der Schweriner Straße vermeiden Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1418.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.16

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten zu prüfen, inwiefern von der Situation der Kieselfläche und des Absatzes an der Ecke Schweriner Straße / Rahlstedter Straße eine Gefahr ausgeht.

Sofern keine direkte Gefahr erkennbar ist, wird das Bezirksamt gebeten den Eigentümer des

Grundstücks auf seine regelmäßigen Reinigungspflichten gemäß §29 des Hamburgischem Wegegesetzes aufmerksam zu machen und ihn um eine regelmäßige Reinigung zu bitten.

Sollte eine Gefahr durch den regelmäßigen Eintrag von Kieselsteinen in den öffentlichen Raum und durch den Absatz vorhanden sein, wird das Bezirksamt gebeten den Eigentümer aufzufordern, die Gefahrenstelle durch geeignete Weise (z.B. durch Anlage eines Beetes oder einer kleinen Hecke) zu beseitigen.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist über die Ergebnisse und ggf. Umsetzung in Kenntnis zu setzen.

Das Bezirksamt nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes hat die Situation vor Ort geprüft. Es ist keine Gefahr für Nutzende erkennbar. Das Bezirksamt Wandsbek ist mit dem Vermieter des Grundstückes in Bezug auf seine Reinigungspflichten im Gespräch.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.06.2025
Ö 14.16
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Schweriner Str. Rahlstedter Str. Rahlstedter Str. Rahlstedt

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