22-2307

Verkehrsverstöße und Sicherheitsrisiken in der Moorkoppel Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1460.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 05.11.2025 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 6.1

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Polizei möge prüfen, welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um die Geschwindigkeit zu verlangsamen und erläutern, warum eine Durchfahrtsbeschränkung in der Moorkoppel Höhe Sophie-Kloers-Weg besteht. Das Ergebnis der Prüfung möge dem Ausschuss mitgeteilt werden.

1. Erörterungsgegenstand

Der Bezirksversammlung Hamburg-Wandsbek liegt eine Eingabe vor, wonach ein in der Straße Moorkoppel bestehendes Durchfahrtverbot von West nach Ost, i.H. des Sophie-Kloers-Weg, trotz deutlicher Beschilderung häufig von Kraftfahrzeugführenden übersehen oder missachtet würde.

Des Weiteren würden Kraftfahrzeugführende häufig zu schnell durch die Straße Moorkoppel fahren, was nach Auffassung der eingebenden Person ein erhebliches Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmende und Anwohnende darstelle.

Die Bezirksversammlung fasste den Beschluss, dass die Polizei prüfen möge, welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die Geschwindigkeit zu verlangsamen und erläutern, warum eine Durchfahrtsbeschränkung in• der Moorkoppel Höhe Sophie-Kloers-Weg besteht.

Das Ergebnis der Prüfung möge dem Ausschuss mitgeteilt werden.

2. Vorbemerkung

Die Straße Moorkoppel ist seit 1985 Teil einer Tempo-30-Zone. Beschwerden, dass in der Moorkoppel zu schnell gefahren würde, wurden seitdem mehrfach an das örtlich zuständige Polizeikommissariat (PK) 38 herangetragen. Diesen Beschwerden begegnete das PK 38 wiederkehrend mit präventiven und repressiven Maßnahmen, wie dem Aufstellen von Tempo-Sys-Geräten (letztmalig vom 16.06.2025-26.06.2025), die den Kraftfahrzeugführenden ihre gefahrene Geschwindigkeit anzeigen und Geschwindigkeitsmessungen, die zu gebührenpflichtigen Verwarnungen der Betroffenen führten. Diese Maßnahmen zeigten keine nachhaltige Wirkung.

Im Jahr 2007 wurde aufgrund der Feststellung, dass sich Schleichverkehre zwischen der Jenfelder Straße und der Jenfelder Allee ihren Weg bahnen, ein Verbot der Einfahrt in den östlichen Teil der Straße Moorkoppel, i.H. des Sophie-Kloers-Weg, aus Richtung der Jenfelder Straße kommend, durch Zeichen 267 StVO, ,,Verbot der Einfahrt" angeordnet Beobachtungen durch Mitarbeitende der Verkehrsabteilung des PK 38 und eine Messung mit einem Verkehrsstatistikgerät (VSG) bestätigten die häufige Missachtung des Zeichens 267 an der genannten Stelle.

Alternativ zu der letztgenannten Maßnahme wurde zuvor die Einrichtung eines Teils der Straße Moorkoppel als Sackgasse angedacht Es lässt sich anhand der vorliegenden Notizen hierzu aus dem Jahr 2007 nicht nachvollziehen, ob es sich bei diesen Planungen um den westlichen oder östlichen Teil der Moorkoppel, jeweils vom Sophie-Kloers-Weg aus betrachtet, gehandelt hat Letztlich seien die Überlegungen, eine Sackgasse einzurichten, fallen gelassen worden, weil eine Prüfung der örtlichen Begebenheiten ergeben habe, dass es an dem angedachten Ende der Sackgasse aus Platzgründen keine Möglichkeit gegeben habe, einen Wendehammer einzurichten. Dieser wäre für die Befahrbarkeit mit Rettungs- und Versorgungsfahrzeugen unverzichtbar gewesen.

3. Stellungnahme

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 würde eine deutlichere Charakterisierung der Straße Moorkoppel als Tempo-30-Zone, in der Kraftfahrzeugführende intuitiv erkennen, sich in einer solchen zu befinden, zur Verlangsamung der gefahrenen Geschwindigkeit führen.

Dies wäre einerseits durch bauliche Maßnahmen wie wechselseitige Absperrelemente auf der Fahrbahn, andererseits durch die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Z 290.1-40 StVO, ,,Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone, doppelseitig", mit dem Zusatzzeichen 1053-30 StVO, ,,Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt") möglich. In beiden Fällen müssten die Absperrelemente, bzw. die Parkstandmarkierungen wechselseitig so angeordnet werden, dass Kraftfahrzeugführende langsamer fahren müssten, um ggf. entgegenkommenden Verkehr Vorrang zu gewähren.

Die Planung sowohl baulicher Maßnahmen, als auch der Einrichtung eines Haltverbots für eine Zone liegen für die Straße Moorkoppel bei der Straßenplanung des Managements des Öffentlichen Raumes des Bezirks Hamburg-Wandsbek.

Das als „Durchfahrtbeschränkung" bezeichnete Verbot der Einfahrt der Straße Moorkoppel von Ost nach West wurde 2007 als geeignetes Mittel betrachtet, sog. ,,Schleichverkehr" zwischen der Jenfelder Straße und der Jenfelder Allee zu verhindern. In Anbetracht der Beschwerdelage und vom PK 38 ermittelter Verstöße gegen das Verbot der Einfahrt, lässt die Geeignetheit dieser Anordnung zur Abwendung der Entstehung des beschriebenen sog. ,,Schleichverkehrs" anzweifeln. Es wird seitens der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 erwogen, dieses Verbot der Einfahrt wegzuordnen.

In der Straße Moorkoppel hat sich nach Auswertung des Programms „EUSKA" (Elektronische Unfallsteckkarte) in den vergangenen 3 Jahren kein Unfall ereignet, der sich auf zu hohe Geschwindigkeit oder auf die Missachtung des oben näher beschriebenen Zeichens 267 StVO zurückführen ließe. Somit liegen aus polizeilicher Sicht keine konkreten Gefahren in der Straße Moorkoppel durch zu schnell fahrende oder durch das Verbot der Einfahrt missachtende Fahrzeuge vor. Dennoch sind insbesondere die Geschwindigkeitsverstöße abstrakt gefährdend.

Entsprechend wird das PK 38 sowohl die Geschwindigkeitsverstöße, als auch die Missachtungen des Verbots der Einfahrt unter Berücksichtigung gefahren- und einsatzbedingter Prioritäten und personeller Ressourcen mit repressiven Maßnahmen ahnden.

4. Sonstige Hinweise

Die beiden unter 3. vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit bringen mutmaßlich den Verlust von Parkständen mit sich. Aufgrund des derzeit vom Hamburger Senats ausgerufenen sog. ,,Parkplatzmoratoriums", stehen alle verkehrlichen Maßnahmen, die mit dem Verlust von Parkständen einhergehen, letztlich unter dem Vorbehalt der Behörde für Verkehrswende und Mobilität (BVM). Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen lassen annehmen, dass eine Zustimmung der BVM nicht zu erwarten ist.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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Jenfelder Straße Jenfelder Allee Moorkoppel Sophie-Kloers-Weg
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