Verkehrsverstöße und Sicherheitsrisiken in der Moorkoppel Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1460.1)
Letzte Beratung: 09.10.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.5
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Polizei möge prüfen, welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um die Geschwindigkeit zu verlangsamen und erläutern, warum eine Durchfahrtsbeschränkung in der Moorkoppel Höhe Sophie-Kloers-Weg besteht. Das Ergebnis der Prüfung möge dem Ausschuss mitgeteilt werden.
1. Erörterungsgegenstand
Der Bezirksversammlung Hamburg-Wandsbek liegt eine Eingabe vor, wonach ein in der Straße Moorkoppelbestehendes Durchfahrtverbot von West nach Ost, i.H. des Sophie-Kloers-Weg, trotz deutlicherBeschilderung häufig von Kraftfahrzeugführenden übersehen oder missachtet würde.
Des Weiteren würden Kraftfahrzeugführende häufig zu schnell durch die Straße Moorkoppel fahren, wasnach Auffassung der eingebenden Person ein erhebliches Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmendeund Anwohnende darstelle.
Die Bezirksversammlung fasste den Beschluss, dass die Polizei prüfen möge, welche verkehrsrechtlichenMaßnahmen ergriffen werden könnten, um die Geschwindigkeit zu verlangsamen und erläutern,warum eine Durchfahrtsbeschränkung in•der Moorkoppel Höhe Sophie-Kloers-Weg besteht.
Das Ergebnis der Prüfung möge dem Ausschuss mitgeteilt werden.
2. Vorbemerkung
Die Straße Moorkoppel ist seit 1985 Teil einer Tempo-30-Zone. Beschwerden, dass in der Moorkoppelzu schnell gefahren würde, wurden seitdem mehrfach an das örtlich zuständige Polizeikommissariat(PK) 38 herangetragen. Diesen Beschwerden begegnete das PK 38 wiederkehrend mit präventiven undrepressiven Maßnahmen, wie dem Aufstellen von Tempo-Sys-Geräten (letztmalig vom 16.06.2025-26.06.2025), die den Kraftfahrzeugführenden ihre gefahrene Geschwindigkeit anzeigen und Geschwindigkeitsmessungen,die zu gebührenpflichtigen Verwarnungen der Betroffenen führten. Diese Maßnahmen zeigten keine nachhaltige Wirkung.
Im Jahr 2007 wurde aufgrund der Feststellung, dass sich Schleichverkehre zwischen der JenfelderStraße und der Jenfelder Allee ihren Weg bahnen, ein Verbot der Einfahrt in den östlichen Teil der StraßeMoorkoppel, i.H. des Sophie-Kloers-Weg, aus Richtung der Jenfelder Straße kommend, durch Zeichen267 StVO, ,,Verbot der Einfahrt" angeordnet Beobachtungen durch Mitarbeitende der Verkehrsabteilungdes PK 38 und eine Messung mit einem Verkehrsstatistikgerät (VSG) bestätigten die häufige Missachtungdes Zeichens 267 an der genannten Stelle.
Alternativ zu der letztgenannten Maßnahme wurde zuvor die Einrichtung eines Teils der Straße Moorkoppelals Sackgasse angedacht Es lässt sich anhand der vorliegenden Notizen hierzu aus dem Jahr2007 nicht nachvollziehen, ob es sich bei diesen Planungen um den westlichen oder östlichen Teil derMoorkoppel, jeweils vom Sophie-Kloers-Weg aus betrachtet, gehandelt hat Letztlich seien die Überlegungen,eine Sackgasse einzurichten, fallen gelassen worden, weil eine Prüfung der örtlichen Begebenheiten ergeben habe, dass es an dem angedachten Ende der Sackgasse aus Platzgründen keine Möglichkeitgegeben habe, einen Wendehammer einzurichten. Dieser wäre für die Befahrbarkeit mit Rettungs-und Versorgungsfahrzeugen unverzichtbar gewesen.
3. Stellungnahme
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 würde eine deutlichere Charakterisierung der StraßeMoorkoppel als Tempo-30-Zone, in der Kraftfahrzeugführende intuitiv erkennen, sich in einer solchen zubefinden, zur Verlangsamung der gefahrenen Geschwindigkeit führen.
Dies wäre einerseits durch bauliche Maßnahmen wie wechselseitige Absperrelemente auf der Fahrbahn,andererseits durch die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Z 290.1-40 StVO,,,Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone, doppelseitig", mit dem Zusatzzeichen 1053-30 StVO, ,,Parkenin gekennzeichneten Flächen erlaubt") möglich. In beiden Fällen müssten die Absperrelemente,bzw. die Parkstandmarkierungen wechselseitig so angeordnet werden, dass Kraftfahrzeugführendelangsamer fahren müssten, um ggf. entgegenkommenden Verkehr Vorrang zu gewähren.
Die Planung sowohl baulicher Maßnahmen, als auch der Einrichtung eines Haltverbots für eine Zoneliegen für die Straße Moorkoppel bei der Straßenplanung des Managements des Öffentlichen Raumesdes Bezirks Hamburg-Wandsbek.
Das als „Durchfahrtbeschränkung" bezeichnete Verbot der Einfahrt der Straße Moorkoppel von Ost nachWest wurde 2007 als geeignetes Mittel betrachtet, sog. ,,Schleichverkehr" zwischen der Jenfelder Straßeund der Jenfelder Allee zu verhindern. In Anbetracht der Beschwerdelage und vom PK 38 ermittelterVerstöße gegen das Verbot der Einfahrt, lässt die Geeignetheit dieser Anordnung zur Abwendung derEntstehung des beschriebenen sog. ,,Schleichverkehrs" anzweifeln. Es wird seitens der Straßenverkehrsbehördedes PK 38 erwogen, dieses Verbot der Einfahrtwegzuordnen.
In der Straße Moorkoppel hat sich nach Auswertung des Programms „EUSKA" (Elektronische Unfallsteckkarte)in den vergangenen 3 Jahren kein Unfall ereignet, der sichauf zu hohe Geschwindigkeitoder auf die Missachtung des oben näher beschriebenen Zeichens 267 StVO zurückführen ließe. Somitliegen aus polizeilicher Sicht keine konkreten Gefahren in der Straße Moorkoppel durch zu schnell fahrendeoder durch das Verbot der Einfahrt missachtende Fahrzeuge vor. Dennoch sind insbesondere dieGeschwindigkeitsverstöße abstrakt gefährdend.
Entsprechend wird das PK 38 sowohl die Geschwindigkeitsverstöße, als auch die Missachtungen desVerbots der Einfahrt unter Berücksichtigung gefahren- und einsatzbedingter Prioritäten und personellerRessourcen mit repressiven Maßnahmen ahnden.
4. Sonstige Hinweise
Die beiden unter 3. vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit bringen mutmaßlichden Verlust von Parkständen mit sich. Aufgrund des derzeit vom Hamburger Senats ausgerufenensog. ,,Parkplatzmoratoriums", stehen alle verkehrlichen Maßnahmen, die mit dem Verlust vonParkständen einhergehen, letztlich unter dem Vorbehalt der Behörde für Verkehrswende und Mobilität(BVM). Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen lassen annehmen, dasseine Zustimmung der BVMnicht zu erwarten ist.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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