21-2577

Verkehrsberuhigte Anliegerzone am Braunsberger Weg deutlich Kennzeichnen Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1890.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.04.2021
31.03.2021
17.02.2021
28.01.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und das zuständige PK werden gebeten

  1. das vorhandene Schild der Verkehrsberuhigten Anliegerzone so zu versetzen, dass es vor dem Befahren des Braunsberger Wegs ersichtlich wird, dass es sich um eben eine solche Verkehrsberuhigte Anliegerzone handelt,
  2. zu prüfen, inwiefern eine Verkehrsberuhigung herbeigeführt werden kann (z.B. bepflanzbare Betonringe, versetzt zu einander aufzustellen), um einer Durchfahrt und Abkürzung zum Ring 2 die Attraktivität zu nehmen,
  3. dem Regionalausschuss über die Schildversetzung oder dem zusätzlichen Aufstellen, sowie der Prüfung nach bepflanzbaren Betonringen, zu berichten.

 

 

Stellungnahme des PK 37

 

Versetzen des VZ 250 mit Zusatzzeichen 1020-12

 

Voraussichtlich im Frühjahr 2021 wird die Allensteiner Straße durch bauliche Veränderungen neu gestaltet. Das PK 37 wird nach Abschluss dieser Arbeiten prüfen, ob ein besser geeigneter oder zusätzlicher Standort des Verkehrszeichens vorhanden ist.

 

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

 

Um Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung treffen zu können, muss zunächst festgestellt werden, ob Maßnahmen erforderlich sind. Deshalb wird das PK 37 die notwendigen Messungen durchführen bzw. veranlassen, auswerten und auf Grundlage der Ergebnisse ggf. erforderliche Maßnahmen treffen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n