Vergabe von Sondermitteln - Rahlstedter SC von 1905 e.V.
Letzte Beratung: 02.05.2023 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 9.5
1. Antragsteller: |
Rahlstedter SC von 1905 e.V. |
2. Vorhaben: |
Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Beleuchtung auf zwei Sportplätzen |
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3. Antrag vom: |
20.02.2023 |
4. Beantragter Zuschuss: |
28.000,00 € |
5. Eigenanteil: |
40.345,00 € |
5.1 davon Eigenmittel: |
8.426,00 € (12,3 %) |
5.2 davon Drittmittel |
31.919,00 € (HFV und BUND) |
5.3 davon Spenden |
0,00 € |
5.4 davon Erlöse/sonst. Einnahmen |
0,00 € |
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Anmerkung:
Drei Angebote liegen vor. Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um eine Entscheidung gebeten, ob die Mittel i.H.v. 28.000,- € aus den reservierten Mitteln der Drs. 21-6656 beschlossen werden sollen. Hierbei ist zu beachten, dass pro Verein eine Förderung bis zu 10.000,- € für die Umrüstung beantragt werden kann. In besonders begründeten Ausnahmefällen können bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst werden.
Bei einer Förderung über die o.g. Drucksache, wird der Ausschuss um eine Begründung gebeten, weshalb es sich hier um einen begründeten Ausnahmefall handelt.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- Euro |
x |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
x |
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Mehrjährige Bindungsdauer wird im Bescheid festgelegt |
x |
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Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
Keine Orte erkannt.
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