Zuwendungsantrag SC Teutonia von 1910 e.V. Erneuerung von Leuchtmitteln der Flutlichtanlage Beschlussvorlage des Amtes
Antragsstellende |
SC Teutonia von 1910 e.V. |
Projekt |
Erneuerung von Leuchtmitteln der Flutlichtanlage |
Gesamtkosten |
2.023 Euro |
Beantragte Zuwendung |
(investiv) 2.023 Euro |
Eigenmittelanteil |
0 Euro |
Bindungsdauer |
4 Jahre |
Projektbeginn |
01.10.2019 |
Der Sportplatz wird in den Abendstunden mit acht Flutlichtmasten beleuchtet. Bei einem Mast ist das Flutlicht aufgrund von Materialverschleiß schon ausgefallen. Da alle Leuchtmittel der acht Flutlichtmasten im Jahr 2014 zeitgleich in Betrieb genommen wurden, ist daher demnächst mit dem Ausfall des Flutlichts der anderen Masten zu rechnen. Aus diesem Grund sollen die Leuchtmittel der anderen Masten nun ausgetauscht werden, um den Spielbetrieb in der Herbst- und Winterzeit aufrechterhalten zu können. Dafür stehen allerdings keine Eigenmittel des Vereins mehr zur Verfügung.
Es wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 01.10.2019 bewilligt.
Die Maßnahme liegt eindeutig im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Der Zuwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung beschrieben.
Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet. Die Zuwendung ist aus fachlicher Sicht heraus notwendig und angemessen einzuschätzen.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 590,78 Euro jährlich bei einer Bindungsdauer von 4 Jahren)
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)