21-0337.2

Zuwendungsantrag SC Teutonia von 1910 e.V. - Erneuerung von Leuchtmitteln der Flutlichtanlage Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.11.2019
Sachverhalt

Antragsstellende

SC Teutonia von 1910 e.V.

Projekt

Erneuerung von Leuchtmitteln der Flutlichtanlage

Gesamtkosten

2.023 Euro

Beantragte Zuwendung

2.023 Euro (investiv)

Eigenmittelanteil

0 Euro

Bindungsdauer

4 Jahre

Projektbeginn

01.10.2019

 

Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 19.11.2019 mit der Drucksache 21-0337.1 vor.

 

Der Sportplatz wird in den Abendstunden mit acht Flutlichtmasten beleuchtet. Bei einem Mast ist das Flutlicht aufgrund von Materialverschleiß schon ausgefallen. Da alle Leuchtmittel der acht Flutlichtmasten im Jahr 2014 zeitgleich in Betrieb genommen wurden, ist daher demnächst mit dem Ausfall des Flutlichts der anderen Masten zu rechnen. Aus diesem Grund sollen die Leuchtmittel der anderen Masten nun ausgetauscht werden, um den Spielbetrieb in der Herbst- und Winterzeit aufrechterhalten zu können. Dafür stehen allerdings keine Eigenmittel des Vereins mehr zur Verfügung.

 

Es wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 01.10.2019 bewilligt.

 

Die Maßnahme liegt eindeutig im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Der Zuwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung beschrieben.

 

Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet. Die Zuwendung ist aus fachlicher Sicht heraus notwendig und angemessen einzuschätzen.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

r die Erneuerung von Leuchtmitteln der Flutlichtanlage werden dem SC Teutonia von 1910 e.V. aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv Mittel in Höhe von 2.023 Euro zur Verfügung gestellt.

(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 590,78 Euro jährlich bei einer Bindungsdauer von 4 Jahren.)

 

 

Anhänge

ohne