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Energieeffizienz von Sportstätten: Investitionen in den Klimaschutz fördern! Debattenantrag der Fraktion Die Grünen und der SPD Fraktion, angemeldet von der Fraktion die Grünen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.03.2023
Sachverhalt

Bewegung und Sport tragen entscheidend zum physischen und psychischen Wohlbefinden vieler Menschen in Wandsbek bei. Sportliche Aktivität bringt Nachbar*innen und Gleichgesinnte zusammen und sorgt für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der gemeinwohlorientierte Sport hat deshalb einen hohen Stellenwert auf unserer kommunalpolitischen Agenda.

Für die gesamtpolitische Betrachtung der öffentlichen Sportanlagen ist es von großer Bedeutung, dass auch weiterhin Flutlichtanlagen modernisiert bzw. neu gebaut werden. Aus diesem Grund hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Förderfonds (investiv) - PSP-Element 2-22103010.00001.01 in Höhe von 150.000,- Euro für den Bau von Flutlichtanlagen eingerichtet (Drs. 20-7332), wodurch verschiedene Sportvereine erfolgreich unterstützt werden konnten. Dieser Fonds ist ausgeschöpft.  SPD und Die Grünen haben ergänzend im Ausschuss für Haushalt und Kultur beschlossen, Vereine bei der Umrüstung von Flutlichtanlagen zu unterstützen und bereits hierfür Anträge bewilligt. Darüber hinaus wird eine umfassende Lösung angestrebt.

Nach zwei Jahren mit vielen pandemiebedingten Einschränkungen werden gemeinnützige Sportvereine von der aktuellen Energie-Krise erneut auch finanziell getroffen. Die Sportorganisationen stehen in der Verantwortung, Energie- und Gasverbräuche zu reduzieren, um die Beschaffungskosten niedrig zu halten. Kurzfristig ist Abschalten hilfreich, aber langfristig müssen ineffiziente und klimaschädliche Beleuchtungssysteme ersetzt werden.

  1. Durch den Einbau effizienter Beleuchtungstechnik wird weniger Strom benötigt und damit Betriebskosten gesenkt – ebenso die Treibhausgasemissionen.
  2. Die lange Nutzungsdauer von LED-Technik erlaubt längere Wartungsintervalle und spart damit Betriebskosten.
  3. Neue LED-Lampen leuchten die Umgebung besser und gezielter aus und verhindern gleichzeitig Lichtverschmutzung, beispielsweise für Anwohner*innen.
  4. LED-Beleuchtung ist insektenfreundlicher als herkömmliche Beleuchtung.

In den Bezirken liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie [1] unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch Sportvereine dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Um eine entsprechende Förderung der bundeseigenen gemeinnützigen Gesellschaft Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) zu erlangen, müssen geplante Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden.

Eine Förderung gem. Punkt 4.2.1. der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Klimaschutz bzw. der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) ist in Höhe von 25 % der Kosten möglich.

Anderweitige Fördermöglichkeiten, die genutzt werden können, gibt es beim Hamburger Sportbund (HSB) und Hamburger Fußballverband (HFV)).

 

Die in diesem Jahr stark gestiegenen Energiekosten können die Motivation für ökologisch nachhaltige Investitionen nochmals steigern. Den gemeinwohlorientierten Sport bei diesem Wandel zu begleiten, ist auch Ziel der Koalitionspartnerinnen in Wandsbek.

Die Antragsstellung auf die über diese Drucksache bereitgestellten Fördermittel erfolgt analog zu den bezirklichen Sondermitteln. Nähere Informationen hierzu können dem nachfolgenden Link entnehmen: https://www.hamburg.de/wandsbek/foerdermittel/sondermittel/ werden.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

  1. Die Bezirksversammlung richtet aus bezirklichen Mitteln einen „Energie-Investitionsfonds Sportstätten“ in Höhe von 100.000 € ein. Daraus sollen gemeinnützige Sportvereine auf Antrag bei einer Umrüstung der Flutlichtbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel unterstützt werden. Es können bis zu 10.000,00 € für die Umrüstung pro Verein beantragt werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen können bis zu 50 % der Gesamtkosten bezuschusst werden.

 

  1. Die Antragstellung erfolgt analog zum Verfahren bezirklicher Sondermittel. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Bezirksversammlung. Die Anträge sind bis zum 21.07.2023 einzureichen.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Sportvereine in Wandsbek über die Möglichkeit zu informieren, Anträge zur LED-Umrüstung der Flutlichtanlagen bis zu 21.07.2023 stellen zu können.

 

Anhänge

keine Anlage/n