22-0752

Vergabe von Sondermitteln - Musikkorps FF Bramfeld - Bramfelder Blasorchester e.V. Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 (Drs. 22-0708)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 11.02.2025 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 6.1

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung sieht die Finanzierung als Aufgabe der Fachbehörde an.

Die zuständige Fachbehörde wird daher gebeten, sich für die Zukunft um eine angemessene Finanzierung eines Probenraumes zu bemühen.

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Bei dem Musikkorps der FF Bramfeld handelt es sich um einen eingetragenen Verein (e.V.). Die Behörde für Inneres und Sport verfügt weder über Mittel noch über eine Ermächtigungsgrundlage, die Finanzierung eines Probenraums für einen Verein zu leisten. Die Finanzierung ist keine Aufgabe der Fachbehörde. Über dies wird auf die BüDrs. 22-12885 verwiesen.

Dem Anliegen der Bezirksversammlung kann daher leider nicht entsprochen werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
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