Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - TO HUUS gUG
Letzte Beratung: 03.11.2026 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 10.13
1. Antragsteller: in: |
TO HUUS gUG |
2. Vorhaben: |
Landeplatz-Wohnraumvermittlung für 10 Haushalte in Wandsbek, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind |
3. Förderzeitraum: 01.10. - |
01.01.2027 -31.12.2027 |
4. Beantragter Zuschuss (€): |
25.500,00 |
5. Einnahmen (€): |
0,00 (0%) der Gesamtausgaben |
davon Eigenmittel (€): |
0,00 (0%) der Gesamtausgaben |
☒ Es liegt eine Vollfinanzierung vor. Eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme ist seitens der Bezirksversammlung erforderlich.
Bewertung investiv/konsumtiv
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,00 Euro |
x |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
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Mehrjährige Bindungsdauer wird im Bescheid festgelegt |
x |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
x |
☒ Konsumtive Mittel ☐ Investive Mittel
Anmerkung:
Ziel des bislang geförderten Projektes war es, in Wandsbek die Zielgruppe der Wohnungssuchenden überwiegend aus öffentlicher Unterbringung, in Wohnraum zu vermitteln und im 1. Wohnjahr zu begleiten und Hilfestellung zu allen Fragen rund um das Wohn/Mietverhältnis zu geben.
Der Träger führt diese Arbeit fort. Durch die Förderrichtlinie der Sozialbehörde (Prämienrichtlinie für wohnungslose Haushalte) und die geleistete Anschubfinanzierung aus dem Quartiersfonds in der Zeit von 2023-2026 wird das Projekt für diese Zielgruppe künftig ohne weiteren Förderantrag- QF- kostendeckend fortgeführt.
Mit dem vorliegenden Förderantrag plant der Träger, seine Arbeit um eine neue Zielgruppe der „von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen mit Dringlichkeitsschein“ zu erweitern. Die Vermittlung dieser Zielgruppe fällt nicht unter die Förderbedingungen der Prämien Richtlinie der Sozialbehörde.
Die Kostenberechnung für das geplante Projekt erfolgte unter analoger Anwendung der Förderbedingungen und Prämienzahlungen aus der o.g. Prämienrichtlinie. Aus fachlicher Sicht ist dieses Vorgehen nachvollziehbar und erscheint sinnvoll, da sich die Projektinhalte gleichen und sich lediglich bei der anzusprechenden Zielgruppe unterscheiden werden.
Unter dem Vorbehalt ausreichender Finanzmittel im Quartiersfonds 2027 wird um Zustimmung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 25.500 EUR gebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)
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