Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Stiftung TO HUUS
Letzte Beratung: 09.04.2024 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 10.5
1.Antragsteller: |
Stiftung TO HUUS |
2.Vorhaben: |
„Soziale Vermittlung aus öffentlicher Unterbringung in Wohnraum im Bezirk Wandsbek“ für die Zeit vom 01.01.-31.12.2024 |
3.Antrag vom: |
14.02.2024 (Eingang 18.03.2024) |
4.Beantragter Zuschuss: |
74.375,14 EUR 47.970,64 EUR bereits bewilligt 26.606,50 EUR Nachbewilligung |
5.Eigenleistung: |
keine |
Anmerkung:
Das Projekt wurde 2023 im Bezirk Wandsbek implementiert und wird für 2024 bereits mit 47.970,64 EUR für die Vermittlung/ Begleitung von mindestens 15 Haushalten aus dem Quartiersfonds gefördert (siehe Drs. 21-8133 v. 14.12.2023). Dieses Ziel wird sehr wahrscheinlich bereits in der 1. Jahreshälfte erreicht. In den ersten 2 Monaten konnten schon 8 Haushalte in Wohnraum vermittelt werden, 17 Familien warten auf ein Erstgespräch.
Die Erhöhung der Fördersumme resultiert aus der Projektplanung, bis Ende 2024 die Anzahl der Vermittlungen/Begleitungen von 15 auf mindestens 30 verdoppeln zu können. Mit Drs. 21-7936 v. 05.12.2023 wurde vom Ausschuss eine weitere Finanzierung bei Vorlage eines Geschäftsberichtes und Verwendungsnachweises in Aussicht gestellt.
Der gewünschte Verwendungsnachweis für 2023 liegt bei (adressiert an BA Bergedorf, da nach VV zu §46 LHO bei Projektförderung von mehreren Stellen der FHH die Bewilligung nur von einer Stelle erfolgen soll). Vom Stiftungsverwalter wird für 2023 der Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes mit Vermögensübersicht vorauss. erst im Juni 2024 vorliegen.
Es wurden keine Eigenmittel angegeben, so dass eine Vollfinanzierung vorliegt, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.
Um Zustimmung zur Nachbewilligung von 26.606,50 EUR wird gebeten.
Mittel stehen im Rahmen der im Dezember 2023 erfolgten Umschichtungen aus den Förderfonds Bezirke und Sondermitteln zur Verfügung (Drs.21- 8054 v. 05.12.2023 und 21-8128 v. 14.12.2023).
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.