Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Erziehungshilfe e.V.
Letzte Beratung: 05.12.2023 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 10.3
1.Antragsteller: |
Erziehungshilfe e.V. |
2.Vorhaben: |
Stadtteilarbeit Hohenhorst (Stadtteilbeirat mit Stadtteilassistenz, Verfügungsfonds und Raumkosten) für die Zeit vom 01.01.-31.12.2023 |
3.Antrag vom: |
30.09.2022 |
4.Beantragter Zuschuss: |
18.354,00 EUR |
5.Eigenleistung: |
100,- EUR |
Anmerkung:
Es werden Eigenmittel von weniger als 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben angegeben, so dass eine Vollfinanzierung vorliegt, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden (Begründung des Antragstellers zu fehlenden Eigenmitteln siehe Antrag, Ziff.3.).
Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.
Es ist gem. Drs. 21/4855 vom 14.06.2016 eine regelhafte Projektförderung für die Belange von Stadtteilbeiräten aus dem Quartiersfonds möglich.
Unter dem Vorbehalt ausreichender Finanzmittel im Quartiersfonds für das Jahr 2024 wird um Zustimmung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 18.354,00 EUR gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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