21-6067

Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Erziehungshilfe e.V.

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.11.2022
Sachverhalt

1.Antragsteller:

Erziehungshilfe e.V.

2.Vorhaben:

Stadtteilarbeit Hohenhorst (Stadtteilbeirat mit Stadtteilassistenz, Verfügungsfonds und Raumkosten) für die Zeit vom 01.01.-31.12.2023

3.Antrag vom:

30.09.2022

4.Beantragter Zuschuss:

18.274,00 EUR

5.Eigenleistung:

100,- EUR

 

Anmerkung:

In 2022 wurden aus dem Quartiersfonds für den Stadtteilbeirat Hohenhorst lediglich die Sachkosten, der Verfügungsfonds sowie die Raumkosten in Höhe von 9.830,00 EUR /Jahr gefördert.

Die Personalkosten für eine geringfügig beschäftigte Bürokraft als Stadtteilassistenz zur Unterstützung des Stadtteilbeirates Hohenhorst wurden in 2020 aus dem Quartiersfonds, für die Jahre 2021 und 2022 aus bezirklichen Sondermitteln bezuschusst.

Es wird vorgeschlagen,

beide Projektanteile, wie beantragt, aus dem Quartiersfonds 2023 zu fördern.

 

Es werden Eigenmittel von weniger als 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben angegeben, so dass eine Vollfinanzierung vorliegt, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden (Begründung des Antragstellers zu fehlenden Eigenmitteln siehe Antrag, Ziff.3.).

Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.

Es ist gem. Drs. 21/4855 vom 14.06.2016 eine regelhafte Projektförderung für die Belange von Stadtteilbeiräten aus dem Quartiersfonds möglich.

 

 

Petitum/Beschluss

Unter dem Vorbehalt ausreichender Finanzmittel im Quartiersfonds für das Jahr 2023 wird um Zustimmung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 18.274,00 EUR gebeten.  

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]