Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen gemäß Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 19 - Bredenbekkamp Beschlussvorlage des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz
- Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs. 21-7581) im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 12.09.2023.
- Einstimmig zugestimmt.
Gemäß § 5 Absatz 11 des Durchführungsvertrages zum o.g. Bebauungsplan ist vor Umsetzung der festgesetzten Knick-Ausgleichsmaßnahmen die Planung dem KUV zur Zustimmung vorzulegen.
Die Planungsbegünstigte und Unterzeichnerin des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 19, die Bonava Deutschland GmbH, hat das Landschaftsplanungsbüro Jacob/Fichter beauftragt, eine Planung zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zu erstellen. Diese Planung ist – wie ebenfalls vertraglich geregelt – mit der betroffenen Fachbehörde (BUKEA-Naturschutzabteilung) und einem Naturschutzverband (Arbeitsgemeinschaft Naturschutz) abgestimmt.
Die Maßnahmen sollen im Herbst durchgeführt werden.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Landschaftspflegerischer Ausführungsplan