Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen gemäß Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 19 - Bredenbekkamp
Gemäß § 5 Absatz 11 des Durchführungsvertrages zum o.g. Bebauungsplan ist vor Umsetzung der festgesetzten Knick-Ausgleichsmaßnahmen die Planung dem KUV zur Zustimmung vorzulegen.
Die Planungsbegünstigte und Unterzeichnerin des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 19, die Bonava Deutschland GmbH, hat das Landschaftsplanungsbüro Jacob/Fichter beauftragt, eine Planung zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zu erstellen. Diese Planung ist – wie ebenfalls vertraglich geregelt – mit der betroffenen Fachbehörde (BUKEA-Naturschutzabteilung) und einem Naturschutzverband (Arbeitsgemeinschaft Naturschutz) abgestimmt.
Die Maßnahmen sollen im Herbst durchgeführt werden.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wird um Zustimmung und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung gebeten.
Landschaftspflegerischer Ausführungsplan