21-4334.1

Umschichtung zwischen Rahmenzuweisungen Finanzierung des Jugendclub Jenfeld aus der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.12.2021
Sachverhalt

 

Der JHA hat der Ursprungsvorlage 21-4334 in seiner Sitzung am 24.11.21 einstimmig zugestimmt und bittet die Bezirksversammlung der Umschichtung in Höhe von 103.322 EUR gemäß

§ 41 (2) BezVG für das Haushaltsjahr 2022 zuzustimmen.

 

Der Jugendclub Jenfeld ist ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Bisher wird das Projekt aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Familienförderung“ finanziert. Hintergrund hierfür ist die angestrebte Entlastung der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit“.

Die Mittel in der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit“ sind für eine Finanzierung der Projektmittel für den Jugendclub Jenfeld strukturell nicht auskömmlich.

 

Die haushaltsrechtlichen Regelungen im Epl. 4 der Sozialbehörde erklären die Rahmenzuweisungen in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkliche Zuweisungen Jugend und Familie“ bis zur Höhe von 100 v. H. für gegenseitig deckungsfähig.

Um das Projekt der korrekten Rahmenzuweisung in 2022 zuzuordnen, bedarf es einer Umschichtung der für die Jahreszuwendung erforderlichen konsumtiven Mittel aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Familienförderung“ (PSP-Element: 3-22303010-100001.03) in die Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit“ (PSP-Element: 3-22303020-100001.13). Für das Haushaltsjahr 2020 wurde erstmalig eine Umschichtung für das JC Jenfeld vorgenommen.

Die für 2022 vorgesehene Zuwendungssumme für den Jugendclub Jenfeld beträgt 103.322 EUR. Eine Umschichtung der Finanzmittel ist in dieser Höhe erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Umschichtung in Höhe von 103.322 EUR gemäß

§ 41 (2) BezVG für das Haushaltsjahr 2022 zuzustimmen.

Anhänge

 

keine Anlage/n