21-6178.1

Umschichtung zwischen Rahmenzuweisungen Finanzierung des Jugendclub Jenfeld aus der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.12.2022
Sachverhalt

Der JHA hat der Ursprungsvorlage 21-6178 in seiner Sitzung am 30.11.22 einstimmig zugestimmt und bittet die Bezirksversammlung der Umschichtung in Höhe von 103.322 EUR gemäß § 41 (2) BezVG für das Haushaltsjahr 2023 zuzustimmen.

 

Der Jugendclub Jenfeld ist ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Bis 2019 wurde das Projekt aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Familienförderung“ finanziert. Hintergrund hierfür war die angestrebte Entlastung der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit“.

Die Mittel in der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit“ sind für eine Finanzierung der Projektmittel für den Jugendclub Jenfeld strukturell nicht auskömmlich.

 

Die haushaltsrechtlichen Regelungen im Epl. 4 der Sozialbehörde erklären die Rahmenzuweisungen in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkliche Zuweisungen Jugend und Familie“ bis zur Höhe von 100 v. H. für gegenseitig deckungsfähig.

Um das Projekt der korrekten Rahmenzuweisung in 2023 zuzuordnen, bedarf es einer Umschichtung, der für die Jahreszuwendung erforderlichen konsumtiven Mittel aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Familienförderung“ (PSP-Element: 3-22303010-100001.03) in die Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit“ (PSP-Element: 3-22303020-100001.13).

Die für 2023 vorgesehene Zuwendungssumme für den Jugendclub Jenfeld beträgt 103.322 EUR.

Eine Umschichtung der Finanzmittel wäre in dieser Höhe erforderlich.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Umschichtung in Höhe von 103.322 EUR gemäß § 41 (2) BezVG für das Haushaltsjahr 2023 zuzustimmen.

Anhänge

keine Anlage/n