Umgestaltung des ehemaligen Bunkers an der Wendemuthstraße als naturnahe Gedenkstätte Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.10.2023 (Drs. 21-7567.1)
Letzte Beratung: 24.01.2024 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 6.8
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Der Bezirksamtsleiter möge sich in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden dafür einsetzen, dass das Gelände des ehemaligen Bunkers Wendemuthstraße Ecke Hogrevestraße so umgestaltet wird, dass die historische Bedeutung des Ortes besser zur Geltung kommt.
2. Es möge geprüft werden, inwiefern ein Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer des Zweiten Weltkrieges und der Gewaltherrschaft errichtet wird bei gleichzeitiger Neugestaltung der Grünflächen, sodass eine naturnahe Gedenkstätte entsteht.
3. Der Bürgerverein Wandsbek und die Geschichtswerkstatt mögen in die Planungen mit einbezogen werden.
4. Über die Bemühungen und Ergebnisse möge im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek berichtet werden.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt zu der Empfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek wie folgt Stellung:
An dem Ort des ehemaligen Bunkers Wendemuthstraße/Ecke Hogrevestraße käme aus Sicht der BKM die Schaffung eines Mahnmals für die Opfer des Bombenkriegs in Betracht - keineswegs jedoch zur Erinnerung an die Opfer der Gewaltherrschaft, da den im Nationalsozialismus verfolgten Menschen der Zutritt zu derartigen Bunkern verboten war. Vielmehr waren sie häufig unter schwersten Bedingungen am Bau derartiger Anlagen beteiligt, konnten aber die Schutzfunktion nicht selbst in Anspruch nehmen. Dies ist auch der Grund, weshalb unter den Opfern des Bombenkriegs überproportional NS-Verfolgte waren. Bunkerbauten sind insofern Symbole für die vom Bombenkrieg betroffene Bevölkerung, nicht aber Symbole für die NS-Gewaltherrschaft und daher nicht geeignet, an die Opfer des Zweiten Weltkriegs in ihrer Gesamtheit zu erinnern. Dessen ungeachtet spricht bei sensiblem Umgang mit der Thematik aus Sicht der BKM nichts dagegen, hier einen Erinnerungsort zu schaffen, der auch Ursache und Wirkung des Bombenkriegs mit in den Blick nimmt, wie es beispielsweise bei der Ausstellung im Mahnmal St. Nikolai umgesetzt wird.
Die Zuständigkeit für die mögliche Umsetzung des Beschlusses der BV Wandsbek liegt aus Sicht der BKM beim zuständigen Bezirksamt. Die Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen ist gerne bereit, das Projekt ggf. beratend zu begleiten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich ist eine kleine Gedenkstätte bzw. Mahnmal im Bereich des überdeckten Bunkers nahe des Wandse-Wanderweges denkbar. Dass Projekt wird in das Arbeitsprogramm Planung und Bau Stadtgrün aufgenommen und muss dann für die priorisierte Umsetzung politisch beschlossen werden. Haushaltsmittel für die Planung und Umsetzung von Denkmälern stehen der Verwaltung nicht zur Verfügung und müssen nach beschlossener Umsetzung aus BV-Mitteln bereitgestellt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.