Umbau der Walddörferstraße - Wie ist der aktuelle Planungsstand? Kleine Anfrage vom 19.05.2026
Seit 2016 gibt es Planungen zum Umbau der Walddörferstraße. Dabei wurde zunächst unter anderem die Einrichtung einer Fahrradstraße diskutiert. Diese ursprünglichen Planungen wurden jedoch insbesondere aufgrund der Funktion der Walddörferstraße als Sammelstraße für die umliegenden Wohngebiete, der Nutzung durch Buslinien sowie wegen der Auswirkungen auf die ansässigen Gewerbetreibenden und deren Erreichbarkeit nicht weiterverfolgt.
Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit am 30.08.2022 stellte die Bezirksverwaltung einen erneuten Vorschlag für einen fahrradgerechten Umbau der Walddörferstraße vor. Der insgesamt 3,1 Kilometer lange Straßenabschnitt wurde dafür in drei unabhängig voneinander zu planende Abschnitte eingeteilt:
Für den Abschnitt 3 liegt seit längerem eine Entwurfsplanung vor. Gleichzeitig bestehen dort weiterhin offene Fragen hinsichtlich der Anfahrbarkeit verschiedener Gewerbegrundstücke insbesondere für Lieferverkehre und Lkw. Für den Abschnitt 2 ist von der Verwaltung ein Verkehrsversuch mit Tempo 30 und Durchfahrtsbeschränkungen vorgesehen, der erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrsführung und die Funktion der Walddörferstraße als Sammelstraße haben könnte. Zudem bestehen weiterhin offene Fragen hinsichtlich der weiteren Planungen, der zeitlichen Umsetzung sowie der Auswirkungen auf Anwohner und Gewerbetreibende verschiedener Straßen, Busverkehr, Parkraum und die Funktion der Walddörferstraße als Sammelstraße. Auch für Abschnitt 1 ist bislang weiterhin unklar, wann konkrete Planungen vorgelegt werden.
Im Arbeitsprogramm 2026/2027 des Bezirksamtes Wandsbek wird die Maßnahme „Walddörferstraße (BR-W037)“ weiterhin geführt. Ein konkreter Zeitpunkt für den Baubeginn wird dort jedoch nicht genannt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 28.05.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Die Strecke ist weiterhin in drei Planungsabschnitte aufgeteilt. Die Maßnahme befindet sich in jedem der Abschnitte in unterschiedlichen Planungsständen. Dazu siehe Antwort zu Frage 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Planungsstand: Vorplanung
b) Holzmühlenstraße bis Am Stadtrand/Ölmühlenweg sowie
Bezirksamt Wandsbek:
Planungsstand: Vorplanung
c) Am Stadtrand/Ölmühlenweg bis Berner Heerweg vor?
Bezirksamt Wandsbek:
Planungsstand: Entwurfsplanung
Bezirksamt Wandsbek:
Ein konkretes Bauzeitenfenster kann erst final festgelegt werden, wenn die Planabstimmung bzw. eine anordnungsfähige Geometrie für die einzelnen Abschnitte vorliegt. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.
Bezirksamt Wandsbek:
Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn im Rahmen der Planabstimmungen Geometrien zugestimmt (straßenverkehrsrechtlich sowie bezirkspolitisch) wird, bei denen die Anordnungsfähigkeit in Aussicht gestellt werden kann. Auf dieser Grundlage kann der weitere Projektzeitenplan verlässlich dargestellt werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Bezirksamt Wandsbek:
Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn im Rahmen der Planabstimmungen Geometrien zugestimmt (straßenverkehrsrechtlich sowie bezirkspolitisch) wird, bei denen die Anordnungsfähigkeit in Aussicht gestellt werden kann. Erst wenn diese feststehen, können konkrete Aussagen getroffen werden. Grundsätzlich erwartet die Verwaltung die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die umliegenden Hauptverkehrsstraßen. Bei den Wohngebieten im Umfeld der Walddörfer Straße werden keine Veränderungen erwartet.
Bezirksamt Wandsbek:
Keine. Die Erreichbarkeit bleibt gegeben.
Bezirksamt Wandsbek:
Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn im Rahmen der Planabstimmungen Geometrien zugestimmt (straßenverkehrsrechtlich sowie bezirkspolitisch) wird, bei denen die Anordnungsfähigkeit in Aussicht gestellt werden kann.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 8. Grundsätzlich soll die Funktion der Straße für alle Zielverkehre (vor allem Anwohnende) sowie nicht-motorisierte Durchgangsverkehre (Radverkehr) verbessert werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Ob und in welcher Form ein solcher Versuch durchgeführt werden kann, ist noch nicht final abgestimmt. Sobald dies der Fall ist, können Zeiten genannt werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 10.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 10.
Bezirksamt Wandsbek:
Im Rahmen jeder Planung werden die Geometrien und Schleppkurven regelhaft geprüft. Es wird keine Planung zur baulichen Umsetzung freigegeben, bei der bestehende Zufahrten negativ verändert werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Für den genannten Abschnitt gibt es eine grundsätzlich anordnungsfähige Geometrie, die zudem alle notwendigen Bedarfe berücksichtigt.
Bezirksamt Wandsbek:
Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn im Rahmen der Planabstimmungen Geometrien zugestimmt (straßenverkehrsrechtlich sowie bezirkspolitisch) wird, bei denen die Anordnungsfähigkeit in Aussicht gestellt werden kann. Auf dieser Grundlage können der weitere Projektzeitenplan sowie die einzelnen Übersichten und Planungsstände verlässlich dargestellt werden.
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