Aus den Antworten zur Drucksache 22-3681 ergeben sich weitere Nachfragen. Insbesondere zu der Aussage der Verwaltung, dass eine „Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die umliegenden Hauptverkehrsstraßen“ erwartet werde.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
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Auf welche konkreten Hauptverkehrsstraßen soll sich der Durchgangsverkehr nach Auffassung der Verwaltung verlagern?
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Mit welchen zusätzlichen Verkehrsmengen rechnet die Verwaltung jeweils auf diesen Straßen?
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Auf welcher Datengrundlage beruht die Annahme, dass sich der Durchgangsverkehr auf die Hauptverkehrsstraßen verlagern wird?
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Wurden hierzu Verkehrsgutachten, Verkehrsmodelle oder Verkehrszählungen durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
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Warum geht die Verwaltung davon aus, dass es in den angrenzenden Wohngebieten zu keinen Verkehrsveränderungen kommen wird?
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Welche Wohngebiete wurden bei dieser Einschätzung konkret betrachtet?
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Wurden die Auswirkungen auf folgende Straßen gesondert untersucht:
- Kedenburgstraße
- Holzmühlenstraße
- Hinschenfelder Straße
- Ölmühlenweg
- Am Stadtrand
- Lesserstraße
- weitere angrenzende Wohnstraßen?
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Kann die viel befahrende Holzmühlenstraße überhaupt noch mehr Verkehr aufnehmen ohne bauliche Anpassungen und mit welcher Begründung?
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Welche Verkehrszunahme oder Verkehrsabnahme erwartet die Verwaltung jeweils auf diesen Straßen?
- Soll mit dem Verkehrsversuch gerade untersucht werden, ob es zu Verkehrsverlagerungen in Wohngebiete kommt?
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Wenn die Verwaltung bereits heute davon ausgeht, dass keine Veränderungen in den Wohngebieten eintreten werden, welche zusätzlichen Erkenntnisse soll der Verkehrsversuch dann noch liefern?
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Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass die Planungen zum Umbau der Walddörferstraße inzwischen seit rund zehn Jahren andauern, ohne dass bislang für einen der drei Abschnitte ein konkreter Baubeginn benannt werden kann?
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Wie viele Arbeitsstunden und Planungskosten sind seit 2016 bereits für die Planung der Walddörferstraße angefallen?
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Welche durchschnittliche Dauer liegt zwischen dem Beginn der Planungen und dem Baubeginn bei vergleichbaren Umgestaltungs- und Grundinstandsetzungsmaßnahmen von Bezirksstraßen im Bezirk Wandsbek vor?
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Wie ordnet die Verwaltung die bisherige Planungsdauer der Walddörferstraße im Vergleich dazu ein?