Umbau der Walddörferstraße - Wie ist der aktuelle Planungsstand? II Kleine Anfrage vom 02.06.2026
Aus den Antworten zur Drucksache 22-3681 ergeben sich weitere Nachfragen. Insbesondere zu der Aussage der Verwaltung, dass eine „Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die umliegenden Hauptverkehrsstraßen“ erwartet werde.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 11.06.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Friedrich-Ebert-Damm, Ölmühlenweg, Am Stadtrand, Ring 2 und Rüterstraße/Wandsbeker Zollstraße.
Bezirksamt Wandsbek:
Es gibt keine detaillierten Prognosen zu der Aufteilung des Verdrängungsverkehrs auf die umliegenden Hauptstraßen, da der prozentuale Anteil den täglichen Schwankungen auf den Hauptverkehrsstraßen unterliegt.
Bezirksamt Wandsbek:
Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen tragen erfahrungsgemäß zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs bei.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Die angrenzenden Wohngebiete sind und bleiben Tempo-30-Zonen und zu einem großen Anteil Bügel- und Ringstraßen. Eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs in diese Straßen, nachdem die Walddörferstraße als Tempo 30-Strecke hinzukommt, ist sehr unwahrscheinlich.
Bezirksamt Wandsbek:
Alle.
- Kedenburgstraße
- Holzmühlenstraße
- Hinschenfelder Straße
- Ölmühlenweg
- Am Stadtrand
- Lesserstraße
- weitere angrenzende Wohnstraßen?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Ja.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Verkehrsversuch dient der Bestätigung und Absicherung, dass keine maßgeblichen Veränderungen in den Wohngebieten eintreten werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek sieht von einer Bewertung ab. Es werden die in Hamburg geltenden verwaltungsrechtlichen Vorgaben und Planungsprozesse eingehalten.
Bezirksamt Wandsbek:
Es sind Planungskosten in Höhe von 508.573,76 Euro angefallen. Zu den Arbeitsstunden kann keine Angabe gemacht werden. Die Ermittlung ist mit der zur Verfügung stehenden Zeit unter Berücksichtigung des vertretbaren Verwaltungsaufwandes nicht möglich.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek ermittelt keine durchschnittliche Dauer von Beginn der Planungen bis Baubeginn von Maßnahmen, da sich alle Maßnahmen unterscheiden und nicht miteinander vergleichen lassen.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 14.
keine Anlage/n
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