21-8279

Tempo-30-Zone in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße einrichten (II) Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.11.2023 (Drs. 21-7889.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.02.2024
01.02.2024
Ö 14.9
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Das Bezirksamt Wandsbek richtet gemäß dem Vorschlag der damaligen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation aus dem Jahre 2011 in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße eine Tempo-30-Zone ein.

2. Dafür wird das Vorhaben aus dem Maßnahmenspeicher in das Arbeitsprogramm MR für das Jahr 2024 aufgenommen.

3. In diesem Zusammenhang prüft das Bezirksamt und hält dazu u.a. mit den Verkehrsunternehmen cksprache, ob auf einen Umbau der Einmündung der Sackgasse Wolliner Straße 18-22a mit einer Gehwegüberfahrt im Zusammenhang mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone verzichtet werden kann.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen, die für die Einrichtung einer Tempo-Zone-30 in der Wolliner Straße erforderlich sind, hat das Bezirksamt in das Arbeitsprogramm 2024/25 aufgenommen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n