Tempo-30-Zone in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße einrichten (II) Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.11.2023 (Drs. 21-7889.1)
Letzte Beratung: 21.02.2024 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 8.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Das Bezirksamt Wandsbek richtet gemäß dem Vorschlag der damaligen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation aus dem Jahre 2011 in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße eine Tempo-30-Zone ein.
2. Dafür wird das Vorhaben aus dem Maßnahmenspeicher in das Arbeitsprogramm MR für das Jahr 2024 aufgenommen.
3. In diesem Zusammenhang prüft das Bezirksamt und hält dazu u.a. mit den Verkehrsunternehmen Rücksprache, ob auf einen Umbau der Einmündung der Sackgasse Wolliner Straße 18-22a mit einer Gehwegüberfahrt im Zusammenhang mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone verzichtet werden kann.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen, die für die Einrichtung einer Tempo-Zone-30 in der Wolliner Straße erforderlich sind, hat das Bezirksamt in das Arbeitsprogramm 2024/25 aufgenommen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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