Tempo-30-Zone in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße einrichten (II) Antrag der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 08.11.2023 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.1
Im Jahre 2011 hat die für die Konzeption von Tempo-30-Zonen zuständige damalige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation eine Liste mit 91 Straßen veröffentlicht, die sie konkret für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen empfiehlt (siehe https://www.hamburg.de/bvm/30-zonen/). Die Umsetzung dieser Liste liegt in der Verantwortung der Bezirke.
Die Liste enthält als Vorschlag für eine Tempo-30-Zone den Abschnitt der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße. Bislang war davon ausgegangen worden, dass im Zusammenhang mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone die Sackgasse Wolliner Straße 18-22a mit einer Gehwegüberfahrt angebunden werden muss, um insbesondere den in Richtung Bargteheider Straße verkehrenden Bussen der Linien 168 und 368 an dieser Stelle weiterhin Vorfahrt einzuräumen. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 gibt es in diesem Abschnitt der Wolliner Straße jedoch keinen regelmäßigen Linienbusverkehr mehr; die Linien 168 und 368 fahren seitdem einen anderen Weg. Die Wolliner Straße wird in diesem Abschnitt nur sporadisch von Bussen des RB81-SEV und Leerfahrten befahren. Es ist daher zu prüfen, ob der Umbau der Einmündung zu einer Gehwegüberfahrt überhaupt noch erforderlich ist.
Regionalausschuss Rahlstedt und Bezirksversammlung Wandsbek hatten hierzu bereits im Jahre 2020 Beschlüsse gefasst (Drs. 21-1572.1). In der Sache ist seitdem trotzdem nichts passiert. Zwar wurde der Beschluss in den Maßnahmenspeicher des Arbeitsprogramms MR 2022/23 (Drs. 21-2029), aber bislang noch nicht in das eigentliche Arbeitsprogramm aufgenommen. Mit diesem erneuten Beschluss soll endlich Bewegung in die längst überfällige Sache kommen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung Wandsbek als Beschluss zu empfehlen:
Beschluss:
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