Tempo-30-Zone in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße einrichten Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Im Jahre 2011 hat die für die Konzeption von Tempo-30-Zonen zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation eine Liste mit 91 Straßen veröffentlicht, die sie konkret für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen empfiehlt (siehe https://www.hamburg.de/bwvi/30-zonen/). Die Umsetzung dieser Liste liegt in der Verantwortung der Bezirke.
Die Liste enthält als Vorschlag für eine Tempo-30-Zone den Abschnitt der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße. Hierfür ist allerdings die Sackgasse Wolliner Straße 18-22a mit einer Gehwegüberfahrt anzubinden, um insbesondere den in Richtung Bargteheider Straße verkehrenden Bussen der Linien 168 und 368 weiterhin Vorfahrt einzuräumen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Das Bezirksamt Wandsbek richtet gemäß dem Vorschlag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation aus dem Jahre 2011 in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße eine Tempo-30-Zone ein. Um insbesondere dem Busverkehr in Richtung Bargteheider Straße Vorfahrt einzuräumen, wird die Einmündung der Sackgasse Wolliner Straße 18-22a mit einer Gehwegüberfahrt angeschlossen.
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