21-1572.1

Tempo-30-Zone in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße einrichten Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Mehrheitlicher Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 17.06.2020 gegen die Stimmen der CDU, FDP und AfD zum Ursprungsantrag der SPD- und Grünen-Fraktion Drs.Nr. 21-1572

 

Im Jahre 2011 hat die für die Konzeption von Tempo-30-Zonen zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation eine Liste mit 91 Straßen veröffentlicht, die sie konkret für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen empfiehlt (siehe https://www.hamburg.de/bwvi/30-zonen/). Die Umsetzung dieser Liste liegt in der Verantwortung der Bezirke.

 

Die Liste enthält als Vorschlag für eine Tempo-30-Zone den Abschnitt der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße. Hierfür ist allerdings die Sackgasse Wolliner Straße 18-22a mit einer Gehwegüberfahrt anzubinden, um insbesondere den in Richtung Bargteheider Straße verkehrenden Bussen der Linien 168 und 368 weiterhin Vorfahrt einzuräumen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt Wandsbek richtet gemäß dem Vorschlag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation aus dem Jahre 2011 in der Wolliner Straße zwischen Oldenfelder Straße und Bargteheider Straße eine Tempo-30-Zone ein. Um insbesondere dem Busverkehr in Richtung Bargteheider Straße Vorfahrt einzuräumen, wird die Einmündung der Sackgasse Wolliner Straße 18-22a mit einer Gehwegüberfahrt angeschlossen.

 

Anhänge

keine Anlage/n